Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 8 200 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste; die durchschnittliche Wartezeit auf ein Organ beträgt acht Jahre; täglich versterben zwei oder drei Menschen, während sie auf ein Organ warten, auch heute. Das, meine Damen und Herren, ist nur die Spitze des Eisbergs: mehr als 5 000 Patientinnen und Patienten auf der inaktiven Warteliste, über 100 000 Menschen an der Dialyse. Viele von ihnen hätten durch eine frühzeitige Transplantation deutlich bessere Überlebens- und Lebensperspektiven. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, eine Familie, die hofft, die wartet, die nicht weiß, ob die Zeit reicht.
Deutschland gehört im europäischen Vergleich seit Jahren zu den Schlusslichtern in der Organspende. Dabei haben wir viel getan: Transplantationsbeauftragte eingeführt, Entnahmekrankenhäuser besser entlohnt, die Spendererkennung verbessert, die Information durch Hausärzte gestärkt, ein Organspenderegister etabliert. All das war richtig. Aber all das hat nicht gereicht. Kolleginnen und Kollegen, einen solchen Versorgungsmangel würden wir in keinem anderen Bereich der Medizin akzeptieren. Deshalb ist es überfällig, den nächsten Schritt zu gehen.
Mit der Einführung der Widerspruchsregelung beschreiten wir keinen Sonderweg. In den allermeisten europäischen Ländern ist sie bereits gesetzlich verankert, und die Erfahrung zeigt: Dort, wo sie gilt, werden deutlich mehr Organspenden realisiert, zwei- bis dreimal mehr als in Deutschland. Natürlich ist die Widerspruchsregel kein Allheilmittel. Auch künftig müssen wir Strukturen und Prozesse verbessern, informieren und aufklären. Aber ich frage Sie: Wenn wir doch wissen, dass es eine weitere Maßnahme gibt, die Leben schenken kann, warum ergreifen wir sie nicht?
Die Kritiker werden heute wieder sagen: Das ist ein Eingriff in die Selbstbestimmung. Ich sage: Das Gegenteil ist der Fall. Die volle Entscheidungsfreiheit wird gewahrt. Organspende ist keine Pflicht; Organspende ist kein Zwang. Jeder kann Nein sagen. Die Veränderung zur jetzigen Rechtslage ist lediglich, dass die Entscheidung anders organisiert wird. Statt jetzt aktiv zuzustimmen, wird man zukünftig aktiv widersprechen müssen. Angesichts der Tatsache, dass über 85 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüberstehen, über 75 Prozent bereit sind, zu spenden, ist es nicht nur ein vertretbarer, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel.
Die Kritiker der Widerspruchsregelung müssen mir auch mal erklären, wie sie es ethisch bewerten, dass Deutschland das einzige Land innerhalb von Eurotransplant ohne Widerspruchsregelung ist, gleichzeitig aber Organe aus den Ländern erhält, die genau dieses System etabliert haben. Allein im vergangenen Jahr konnten mehrere Hundert Menschen in Deutschland nur transplantiert werden – und damit überleben –, weil Organe aus diesen Ländern zur Verfügung standen. Wir nehmen die Solidarität unserer europäischen Nachbarn in Anspruch, sind aber nicht bereit, selbst vergleichbare Voraussetzungen zu schaffen. Das halte ich weder gesundheitspolitisch noch ethisch für überzeugend.
Wir hören heute auch: „Schweigen ist keine Zustimmung!“ oder: „Recht auf Nichtbefassung!“ Ja, dieses Recht gibt es. Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch das Recht auf Leben. Wenn wir diese Schutzgüter abwägen, dann, meine ich, sollten wir alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten.
Aber heute reden wir nicht über Paragrafen, sondern wir denken an Menschen, zum Beispiel an Tobias Werner aus meiner Heimat in Bad Königshofen, der seit fünf Jahren auf eine Lunge wartet, oder an Ariane Brisch aus Sankt Augustin, die seit neun Jahren auf eine Niere wartet, stellvertretend für viele Tausend Menschen. Für die ist das heute keine abstrakte Debatte. Für sie geht es um Zeit, um Hoffnung und Leben. Die Widerspruchsregelung stärkt die Selbstbestimmung, stärkt die Solidarität und gibt vielen Menschen die Chance auf ein Weiterleben.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.