Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In dieser Debatte geht es um Sterben, und es geht um Leben. Das ist eine wichtige Debatte, eine sehr schwierige und komplexe und eine mit einer erheblichen historischen Dimension in unserem Land. Ist jetzt eine gute Zeit für diese erneute Debatte, eine Zeit, die so sehr geprägt ist von Verunsicherung? Ich finde, nein, zumal die Gesetze der letzten Legislatur ja gerade erst beginnen, ihre Wirkung zu entfalten.
Als Ärztin weiß ich: Vertrauen in das Organspendesystem ist die Grundlage für eine hohe Spendebereitschaft. Auch die Debatte um die Organentnahme nach dem Herztod hat hier bereits zu Verunsicherung geführt.
Brauchen wir mehr Organspenden? Ja. Taugt die Widerspruchsregelung dafür? Nein. Sie haben es in dieser Debatte und sonst auch vielleicht anders gehört, aber es gibt keine validen wissenschaftlichen Daten, die einen Zusammenhang von Widerspruchsregelung und Organspendezahlen belegen.
Es ist eine Scheinlösung, die aber zu erheblichen ethischen Konflikten führt; Kollege Gröhe hat es ausgeführt.
In Spanien ist übrigens das Gespräch mit den Angehörigen Kernstück des Erfolgs. In Ihrem Gesetzentwurf ist jetzt vorgesehen, das einzuschränken.
Ich finde, das wird der Situation des Abschieds von einem geliebten Menschen nicht gerecht.
Darf Schweigen in einer so zutiefst persönlichen Angelegenheit Zustimmung bedeuten? Ich finde, nein. Es ist ja noch nicht mal erlaubt, einen Newsletter zu versenden, ohne dass jemand aktiv zugestimmt hat. Menschen müssen sich aktiv entscheiden; sonst besteht die Gefahr, dass Menschen Organe entnommen werden, die das eben nicht wollten.
Es kann viele Gründe geben, warum Menschen es nicht schaffen, sich vor ihrem Tod zu erklären. Das können Sprachbarrieren sein, schwierige Lebenslagen –