Liebe Frau Kollegin, es kann ja möglich sein, dass es von den einen mehr gibt und von den anderen weniger.
Das hilft aber trotzdem nicht, wenn es darum geht, eine Prüfung durchzuführen. Oder Sie sagen: Jeder, der sich für selbstständig erklärt, der ist selbstständig, und daraus resultierend gibt es kein Klagerecht und keine Möglichkeit, von seinem Auftraggeber plötzlich doch Sozialversicherungsschutz einzufordern. – Das lese ich in Ihrem Antrag nicht. Da frage ich mich: Wie wollen Sie das abgrenzen?
Das ist immer die entscheidende Frage. Von daher ist Ihr Antrag ungeeignet.
Aber nochmals zurück zu den Selbstständigen, ihrer Altersvorsorge und der Befreiung davon. In Ihrem eigenen Alterssicherungsbericht – da haben Sie noch der Bundesregierung angehört – geben Sie kund,
dass die Selbstständigen die schlechteste Absicherung haben. Die beste Absicherung unter den Selbstständigen haben noch die in den verkammerten Berufen – Steuerberater, Architekten, Ärzte –, weil sie verpflichtet sind, in ein Versorgungswerk einzuzahlen. Andere sind das eben nicht. Es ist letztendlich ein Verhohnepiepeln der Selbstständigen, zu sagen: Ihr braucht nichts zu zahlen. – Es gibt Versicherungsschutz nur, wenn man auch zahlt.
Ein Wort noch, Frau Präsidentin – ich sehe, das Licht hier leuchtet –: Das ist heute nicht meine letzte Rede. Am Freitag halte ich noch eine Rede vor den Kollegen der Landwirtschaft.