Geschätzte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage unserer Fraktion zum Steuerskandal „Scholz – Warburg“. Kurz vor Weihnachten wurde bekannt, dass drei E-Mail-Postfächer des ehemaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz, die man eigentlich verschollen glaubte, um das mal so zu sagen, tatsächlich noch existieren und dass man darauf Zugriff nehmen kann. Und es wäre natürlich sehr interessant, diese E-Mail-Postfächer jetzt zu checken, um Aufklärung darüber zu erfahren, ob die Erinnerungslücken von Olaf Scholz in dieser Affäre tatsächlich bestehen oder ob er die nur vorgeschoben hat.
Die Bundesregierung argumentiert jetzt, sie habe rechtlich keine Verfügungsbefugnis über diese E-Mail-Postfächer, nur die Inhaber selbst dürften darüber disponieren. Olaf Scholz allerdings schweigt dazu. Experten kritisieren – aus unserer Sicht zu Recht –, dass es jetzt darauf hinausliefe, dass eigentlich amtliche E-Mail-Postfächer nun auf einmal privatisiert werden und dem Zugriff gemäß der Informationsfreiheit entzogen werden sollen. Fakt ist: In dienstlichen E-Mail-Postfächern vorhandene Mails sind amtliche Informationen und müssen für einen Zugriff zur Verfügung gestellt werden.
Im Übrigen drückt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort um konkrete Aussagen herum, antwortet falsch, nichtssagend oder gar nicht.
Es geht also weiter – das stellen wir fest – mit Verschleiern, Verdunkeln und Vergessen
und einem Kanzler, der ja immer damit argumentiert, die bisherigen Ermittlungen hätten so ziemlich gar nichts ergeben.
Das Gegenteil ist der Fall. Der Tatort – und darauf haben wir hier schon verschiedentlich hingewiesen – ist übersät mit Spuren des heutigen Bundeskanzlers.
Hamburg war das einzige der 16 Bundesländer, das zum damaligen Zeitpunkt – 2016 – auf die Rückforderung der Cum-ex-Gelder verzichtet hat. Das einzige der 16 Bundesländer!
Es gab in der hamburgischen Finanzbehörde zunächst auch die zutreffende Rechtsauffassung, dass man die Gelder zurückfordern wolle.
Dann gab es auf einmal einen spontanen Meinungsumschwung. Und im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld dazu gab es erstaunlicherweise lauter Treffen und Gespräche der Warburg-Banker mit SPD-Politikern: mit Herrn Kahrs, Herrn Pawelczyk und eben auch mit Herrn Scholz. Dann gab es wenige Tage später diesen Meinungsumschwung. Und wir erinnern uns auch noch an die private WhatsApp-Nachricht der zuständigen Finanzbeamtin an dem Tage, als die Entscheidung in der Behörde geändert wurde, in der sie einer Freundin schrieb: Heute ist ein teuflischer Plan in Erfüllung gegangen.
Das spricht nicht für regulären Verwaltungsvollzug und reguläre Verwaltungsentscheidungen, sondern das spricht dafür, dass ganz andere Motive im Hintergrund dieser Entscheidung standen.
So. Wir haben den Hinweis vom Kollegen Scholz, er habe ja nie Einfluss nehmen wollen auf die Sache. Gleichzeitig wissen wir aber, dass es drei Gespräche und Treffen mit den Warburg-Bankern gab – drei! Gespräche und Treffen –, in denen Olaf Scholz ihnen offensichtlich stundenlang erzählt hat, dass er sich in dieser Sache nicht einmischen darf. Er hat dann bei Herrn Olearius, dem Bankchef, angerufen und ihm gesagt: Ich kenne noch einen weiteren Kollegen, der sich auch nicht einmischen darf, und das ist Herr Tschentscher, mein Finanzsenator; an den kannst du jetzt deine Unterlagen senden.
Das ist der wahre Sachverhalt, und das weckt viel mehr als einen Verdacht.
Wenn Olaf Scholz jetzt auch den Zugriff auf seine E-Mail-Postfächer verweigert, dann macht das umso mehr deutlich, dass er offensichtlich sehr, sehr viel zu verbergen und die Aufklärung des Sachverhalts sehr zu fürchten hat.
Klar ist deshalb: Entweder wir haben es hier mit einem Bundeskanzler zu tun, der maximal vergesslich ist, oder wir haben es mit einem Kanzler zu tun, der schlicht ein Lügner ist.
So oder so steht fest: Entweder fehlt es diesem Kanzler an Tauglichkeit oder an Integrität. Klar ist: Schon als Person ist Olaf Scholz für eine Kanzlerschaft ungeeignet.
Vielen Dank.