Herr Kollege, Sie bestätigen mit Ihrer Einlassung meine eingangs formulierte These, nämlich dass Sie versuchen, mangelndes Vertrauen in die Institutionen zu schüren, indem Sie die Erzählung, die Meinungsfreiheit sei gefährdet, immer und immer wieder bringen, weil es in Ihre Agenda passt. Wer eine abseitige Meinung äußert, darf diese äußern, aber er hat kein Recht auf Widerspruchsfreiheit.
Meinungen, die abseitig sind, muss man mit offenem Widerspruch entgegnen; das gehört zum Diskurs einer Gesellschaft dazu. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Ihre Meinung als die Meinung anerkannt wird. Entscheidend ist, dass eine offene Gesellschaft den Diskurs führt. Um nichts anderes geht es.
Die große Frage ist, ob das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auch auf Telegram anwendbar ist oder nicht. Im Text des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes steht, dass die Individualkommunikation davon nicht betroffen ist. So weit, so gut. Der Punkt ist aber, dass sich auf Telegram mittlerweile Gruppen gebildet haben, die bis zu 200 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben. In diesen Gruppen wird geteilt und kommentiert. Diese Gruppen haben eindeutig den Charakter eines sozialen Netzwerkes, weil hier Meinung dargestellt, kommentiert und verbreitet wird. Deswegen gilt ganz klar: Auch Telegram kann sich den deutschen Gesetzen nicht entziehen, sie brauchen einen Zustellungsbevollmächtigten, und sie müssen sich an die deutsche Rechtsordnung halten. Das Bundesjustizministerium hat unsere Unterstützung, wenn es darum geht, die elementaren Voraussetzungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auch einzuhalten.
Wenn man nun den vorliegenden Antrag der AfD liest, dann stellt man fest: Sie sprechen im Antragstext auch über islamistischen Terror und über Terroristen, die sich über das Netzwerk Telegram ausgetauscht haben – das ist zutreffend –, zum Beispiel die Attentäter vom Breitscheidplatz. Allerdings ist auch das Video der Tat des Attentäters von Halle in Gruppen, die den White Supremacists zugeordnet sind, verbreitet worden. Mich hat das sehr nachdenklich gemacht, dass Sie in einem Antrag zu Telegram über islamistischen Terror gesprochen haben, aber zu den Auswüchsen der rechtsextremen Bedrohung vollständig geschwiegen haben.
Das ist nicht naiv, das ist unverzeihlich, weil Sie diese damit indirekt billigen.
Es ist nicht das Netzwerk selbst, das im Mittelpunkt der Debatte steht; denn das Netzwerk postet nicht selbst, sondern es sind Menschen und Nutzer, die posten. Deswegen muss der Ansatz sein, dass diejenigen, die gegen die Strafgesetze verstoßen, zur Rechenschaft gezogen werden, dass aber der Diskursraum offen bleiben muss.
Aber es fängt nicht nur bei der Frage an, wie wir soziale Medien und Netzwerke regulieren müssen, sondern es geht auch um die Deradikalisierung in der Gesellschaft selber. Warum radikalisieren sich Menschen? Warum ist man bereit, einen Mordaufruf zu starten? Über diese Fragen müssen wir uns in der Gesellschaft unterhalten. Es geht auch um die Frage, wie wir Filterblasen verhindern können, um Emotion und Hass. Es geht um einen angstfreien Diskurs, um Rede und Gegenrede. Es geht um die Verwirklichung von Demokratie und von Teilhabe. Aber es geht nicht darum, wie Sie geschrieben haben, Meinungen zu verhindern. Das ist falsch, und dem treten wir entgegen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.