Sehr geehrter Herr Throm,
Herr Hoffmann, zum Glück sind wir ein freies Land und nicht ein Land – das möchte möglicherweise die Partei so, mit der Sie vielleicht heute stimmen –, in dem man staatlich vorschreibt, was man zu denken oder zu fühlen hat.
Deswegen sind wir uns, Herr Hoffmann, völlig einig: Niemand von uns kann sich anmaßen, was eine Mutter fühlt, deren zweijähriges Kind auf brutalste Art und Weise mit acht Messerstichen ermordet worden ist.
Niemand kann sich anmaßen – ich weiß nicht, wo ihre Vorfahren herkommen –, was sie fühlt als Mutter, als Frau, vielleicht als Marokkanerin oder als Deutsche.
Deswegen geht es überhaupt nicht darum, zu sagen: „Wir wissen genau, was ein Viertel unserer Gesellschaft fühlt und denkt“, sondern wir als Abgeordnete müssen uns die eine Frage stellen: Was halten wir für richtig für alle 84 Millionen Bürgerinnen und Bürger in unserem Land,
die zum Glück sehr unterschiedlich sind, die Angst und Gefühle sehr unterschiedlich erleben?
Für uns ist da der Maßstab Artikel 3 des Grundgesetzes; ich höre hier auch sexistische Zwischenrufe, dass man einer Frau nicht zu komplexe Fragen stellen darf.
Artikel 3 des Grundgesetzes besagt: Alle Menschen haben das gleiche Recht, unabhängig ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Religion und ihres Glaubens.
Deswegen sagen wir so deutlich – das möchte ich unterstreichen, weil ich gerade zu den Inhalten kommen wollte –:
Jedes Kind in diesem Land verdient gleich viel Schutz.
Jedes Kind muss geschützt werden, egal ob die Eltern aus Marokko kommen, aus Syrien, aus Potsdam oder aus Schwerin. Das ist das, worauf wir unsere Politik bauen.
Herr Merz, jetzt zu den Inhalten und zu den Fakten. Auch das ist etwas, das mich total besorgt, nämlich dass wir hier reinschlittern in diese vollkommen faktenfreie Diskussion,
als hätten wir nicht schon zwölf Monate lang nach diesen furchtbaren Anschlägen darüber geredet. Ich sage als Mutter auch sehr deutlich, dass man sich immer fragt: Kann es das eigene Kind eigentlich auch treffen? Sie tun so, als hätten wir diese zwölf Monate nicht miteinander diskutiert. Wir haben Sicherheitspakete miteinander vereinbart.
– Wollen Sie mir jetzt zuhören? – Wir haben darum gerungen, wie wir die Außengrenzen Europas schützen. Wir – Innenministerin, Außenministerin, ehemaliger Justizminister – haben uns tagelang – zehn Tage, glaube ich – mit Ihrem Gesetzentwurf, den wir ja heute erneut vorliegen haben, beschäftigt. Und was war dann? Sie haben gesagt, Sie haben keine Lust mehr, und sind einfach aufgestanden, weil Sie keine Argumente mehr hatten.
Und jetzt werfen Sie uns vor, wir wollten nicht mit Ihnen reden? – Herr Frei, Sie waren dabei!
Ich habe Ihnen eine einfache Frage gestellt: Erklären Sie mir mal ganz genau, was Sie eigentlich mit der Abriegelung der Außengrenze erreichen wollen – das steht auch in Ihrem Gesetzentwurf drin –,
was wollen Sie, was GEAS nicht leistet. Wir haben gemeinsam mit dem hessischen Innenminister, bekanntlich von der CDU, darüber gesprochen, dass wir alles, was nach GEAS möglich ist, an der Außengrenze machen können. Wir haben das Flughafenverfahren im GEAS verankert. Wir haben alle Screening-Maßnahmen, auch das Screening im Inland, verankert. Auf die Frage, ob Sie zusätzlich einen Zaun um Deutschland bauen wollen – wir haben eine 3 000 Kilometer lange Grenze,
und die Bundespolizei hatte bereits gesagt, sie könne nicht so viele Polizisten bereitstellen –,
hatten Sie keine Antwort mehr. Wir haben sogar gesagt, wir können so etwas wie Dublin-Zentren einrichten. Und dann sind Sie aufgestanden und einfach gegangen.
Und jetzt, fünf Monate später, sagen Sie, wir sollten einfach so tun, als hätte es das nie gegeben. Das Ergebnis ist das GEAS. Das legen wir Ihnen heute vor. Sie haben nicht die Kraft, der nationalen Umsetzung des GEAS einfach zuzustimmen. Das ist die Realität.