Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach 40-jähriger freiberuflicher Tätigkeit als Rechtsanwalt ist es mir eine Ehre, in meiner letzten Rede im Deutschen Bundestag zum Entwurf der FDP-Fraktion eines Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes sprechen zu dürfen.
Der in der geänderten Ausschussfassung jetzt vorliegende Gesetzentwurf fasst im Wesentlichen die Betreuervergütung und auch das Kostenrechtsänderungsgesetz als einheitliches Gesetzespaket zusammen. Während wir als Union die sachliche Notwendigkeit des Kostenrechtsänderungsgesetzes als notwendigen Inflationsausgleich durchaus anerkennen, halten wir das Betreuervergütungsgesetz für strukturell unzulänglich und der Höhe nach für ungenügend. Als Gesamtpaket müssen wir deshalb den Gesetzentwurf leider ablehnen.
Deutlich kritisieren muss ich den Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Dieser Gesetzentwurf ist auferstanden aus den Ruinen der längst zerbrochenen Ampelkoalition.
Obwohl wir den ehemaligen Ampelfraktionen bereits vor Wochen mitgeteilt haben, dass wir die Gesetzentwürfe aus dem ehemaligen Buschmann-Ministerium in dieser Form nicht mittragen würden, haben Rot, Grün, Gelb gegen die Vorbehalte der Union ihr Gesetzgebungsvorhaben durchgezogen.
Damit wird ein in der Sache in der demokratischen Mitte dieses Hauses
nicht geeintes Gesetz nunmehr mit einer anderen Mehrheit einfach über die Köpfe der Union hinweg beschlossen, möglicherweise sogar mit der Zustimmung von AfD-Abgeordneten.
Deshalb mögen sich die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen – wenn ich die Debatten der letzten Tage Revue passieren lasse – wirklich einmal an die eigene Nase fassen.
Was sind unsere Hauptkritikpunkte am Betreuervergütungsgesetz? Die Vergütungshöhe ist deutlich zu niedrig. Nach Einschätzung der Praxis sind es nur 10,2 Prozent Erhöhung
seit 2019, und das bei einer doppelt so hohen Inflationsrate im Vergleichszeitraum. Wir fordern daher eine Dynamisierung der Betreuervergütung, um künftige Inflation auszugleichen.
Der Gesetzentwurf enthält auch keine Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Dazu würden Strategien zur Gewinnung und zur Förderung des Nachwuchses im Betreuerwesen gehören.
Auch eine ausreichende Finanzierung der Betreuungsvereine ist nicht gewährleistet. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Evaluierungsprozess – eine Evaluierung soll erst in zwei Jahren stattfinden – kommt zu spät.
Unser Fazit lautet: Das Betreuungswesen muss nachhaltig gesichert werden. Dazu gibt der Gesetzentwurf der gescheiterten Ampel heute leider keine Antwort. Sollten wir an der künftigen Regierung beteiligt sein, werden wir das ändern.
Beim Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsvergütung und der Justizkosten möchte ich eine gewisse Scham als Rechtsanwalt nicht verhehlen. Natürlich ist es richtig und notwendig, die gesetzlichen Vergütungssätze für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Dolmetscher, Sachverständige zu erhöhen. Natürlich ist es richtig und notwendig, auch die Gebührensätze bei den Gerichts- und Notarkosten zu erhöhen. Natürlich ist es richtig und notwendig, auch strukturelle Verbesserungen bei der PKH/VKH-Vergütung oder bei der Vergütung von Verfahrenspflegern durchzuführen. Ob dazu allerdings die vorgesehenen Erhöhungen zwischen 6 und 9 Prozent ausreichen,
um die zwischenzeitlich um rund 20 Prozent gestiegenen Personal- und Sachkosten auszugleichen, muss stark bezweifelt werden. Wir hätten uns deshalb durchaus eine noch etwas höhere Anhebung der Vergütungssätze, nicht der Gerichtskosten, vorstellen können.
Zu bemängeln ist ferner, dass der Gesetzentwurf keine Anhebung der Entschädigungssätze für ehrenamtliche Richter enthält. Soweit erkennbar, finden Schöffen trotz ihrer wichtigen Funktion im Gesetz überhaupt keine Erwähnung.
Nun, woher rührt trotz der sachlichen Notwendigkeit der Gebührenerhöhung meine Scham als Rechtsanwalt über die geplanten Änderungen des RVG? Rechtsanwälte sind die am häufigsten im Bundestag vertretene Berufsgruppe. Wie viele andere freie, zumeist verkammerte Berufsgruppen sind sie zumindest teilweise an staatliche Gebühren- und Honorarordnungen gebunden. Beispielhaft möchte ich auch Steuerberater, Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure erwähnen. Als Freiberufler sind sie gleichermaßen von den immensen Kostensteigerungen der letzten Jahre massiv betroffen. Diese freien Berufe hätten es genauso verdient, dass ihre gesetzlichen Gebühren angepasst werden.
Dass in dieser Situation vor allem und ausgerechnet wir im Bundestag reichlich vertretenen Rechtsanwälte als vermutlich eines der letzten Gesetze dieser Legislaturperiode eine Erhöhung unserer Gebühren verabschieden, ist zumindest nicht sonderlich sensibel.
Abschließend möchte ich mich dennoch bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich für die gute, kollegiale Zusammenarbeit bedanken.
Vielen herzlichen Dank.
Jetzt hat das Wort für die FDP-Fraktion Otto Fricke.