Ich bedanke mich sehr herzlich für die Frage. – Sie haben gerade nicht zugehört.
Das Problem ist, dass wir es den Steuerberatern im nächsten Jahr mit der Abschmelzung zumuten, die gesamte Deklarationsarbeit zusätzlich zu den anderen Arbeiten – Neuberechnung der Grundsteuer, Abrechnung der Ü‑Hilfen – in nur zehn Monate zu erledigen. Sie verkürzen also die Frist für die Abgabe.
Einen ganz wichtigen Punkt, der bei Ihnen überhaupt nicht berücksichtigt ist, will ich noch ansprechen – insbesondere wundert es mich, dass die FDP dies auch durchgehen lässt –: Sie ignorieren, dass die Jahresabschlüsse nach § 325 HGB nach einem Jahr elektronisch veröffentlicht sein müssen. Diese Frist haben Sie für den Jahresabschluss 2020 bis zum 7. März 2022 verlängert; bis dahin gab es kein Ordnungsgeld. Der 7. März 2022 ist vorbei. Ab dieser Woche ergehen für die Steuerkanzleien und die Unternehmer die entsprechenden Ordnungsgeldbescheide, weil die Jahresabschlüsse nicht ordnungsgemäß oder nicht zeitgemäß veröffentlicht worden sind.
Diese Frist verlängern Sie nicht. Das Ordnungsgeld beträgt bis zu 25 000 Euro. Was Sie damit dem Mittelstand antun, ist aus meiner Sicht unerträglich. Sie könnten auf jeden Fall die Frist für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger verlängern.
– Stellen Sie gerne noch eine Frage.