Jawohl. – Deswegen noch mal: Sie müssen im Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes die Frist zur Einreichung der elektronischen Bilanzen für die Kapitalgesellschaften dringend verlängern.
Sie haben letztes Mal ja auch einen entsprechenden Antrag im Finanzausschuss gestellt, in dem Sie gesagt haben, die Steuerberaterinnen und Steuerberater müssten eben auch durch die Verlängerung der Frist, lieber Herr Herbrand, entlastet werden. Das haben Sie selber mit beantragt und auch vorgetragen im Finanzausschuss.
Sie stellen jetzt den Finanzminister und den Justizminister und könnten diese Frist wirklich locker verlängern.
Deswegen bitte ich, das zu tun. Bei allen europarechtlichen Fragen ist das möglich.
Ich kann Sie nur herzlich bitten, hierzu noch mal Stellung zu nehmen, weil es unerträglich ist, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater, die Unternehmerinnen und Unternehmer und die Kapitalgesellschaften – das sind ja nicht nur große, sondern auch viele kleine Kapitalgesellschaften – seit dieser Woche Bescheide des Bundesamtes für Justiz erhalten. Wenn nicht innerhalb von sechs Wochen eingereicht wird, werden Ordnungsgelder – 500 Euro, 2 500 Euro, 5 000 Euro, bis 25 000 Euro – festgesetzt, und das haben Sie dann zu verantworten. Das ist aber wahrscheinlich Ihre neue Einstellung zu den freien Berufen.
Deswegen bitte ich Sie wirklich herzlich: Ändern Sie das noch, oder stimmen Sie heute unserem Antrag zu.
Herzlichen Dank.