Die Regelung, die wir heute vorstellen, ist eine Regelung, die folgender Tatsache Rechnung trägt: Wir sind durch die Omikron-Variante nicht mehr in der Situation, befürchten zu müssen, dass das gesamte Land durch eine flächendeckende Überlastung der Kliniken gefährdet ist.
Trotzdem wird es so sein, dass es an vielen Stellen tatsächlich zu genau dieser Überlastung kommen wird. Daher haben wir die Regel so angepasst, dass überall dort, wo wir eine Überlastung der Krankenhäuser und der Gesundheitsversorgung erwarten müssen, die Hotspotregelung zieht und wir dann auch weitergehende Maßnahmen ergreifen können. Wo das nicht der Fall ist, wird es nicht gemacht. Darauf haben wir uns geeinigt.
Hätten wir dies nicht gemacht, hätten wir keine Regeln mehr gehabt. Denn dann hätte es entweder die Möglichkeit gegeben, dass wir überall Regeln und Maßnahmen vorsehen, auch dort, wo es keine Überlastung gibt – das wäre rechtlich nicht gegangen –, oder wir hätten ganz auf die Regeln verzichtet – Stichwort „Freedom Day“ –, und dann hätten wir gar nichts gehabt.
Somit haben wir uns auf Regeln für die Teile Deutschlands geeinigt, wo tatsächlich eine Überlastung zu befürchten ist.
Das ist der richtige Kompromiss. Das ist nicht „Freiheit gegen Vorsicht“, sondern das trägt einfach der Tatsache Rechnung, dass wir so zielgerichtet reagieren können.
Da bitte ich um Ihr Vertrauen. Wir werden das durchsetzen. Die Landtage werden das umsetzen können. Wenn ein ganzes Land betroffen ist – da sind Herr Buschmann und ich einer Meinung; das wurde immer falsch dargestellt –,
kann auch das ganze Land als Hotspot gelten.
Das ist zum Beispiel etwas, was jetzt in Mecklenburg-Vorpommern getestet wird.
Somit: Wir brauchen hier Vertrauen. Wir brauchen funktionierende Regeln. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das Gesetz wird uns in den nächsten Monaten helfen. Wenn sich die Lage verändert, wenn wir andere Varianten bekommen, wenn die Gesundheitsversorgung stärker gefährdet ist, wenn wir beispielsweise eine gefährlichere Variante als die jetzige Omikron-Variante bekommen, dann wirkt zunächst einmal dieses Gesetz. Aber wir sind auch jederzeit bereit, das Infektionsschutzgesetz erneut anzupassen, um einer neuen Lage Rechnung zu tragen.