Danke, Herr Dahmen, für Ihre Frage; denn sie gibt mir die Möglichkeit, noch einmal die Unterschiede klarzumachen. Sie haben nämlich nicht die wesentlichen Bestandteile unseres Antrags aufgezählt, sondern haben sich weiteren Gesprächen, die wir angeboten haben, verwehrt, haben auf die Tube gedrückt
und diese Abstimmung heute hier im Deutschen Bundestag erzwungen.
– Es wäre schön, wenn Sie mir, nachdem Sie mir eine Frage gestellt haben, bei der Beantwortung zuhören könnten.
Ich möchte Ihnen die beiden großen Unterschiede sagen. Sie möchten mit Ihrem Gesetz, in dem über Nacht die Altersgrenze von 18 Jahre auf 50 Jahre und dann auf 60 Jahre verändert wurde, eine Beratungspflicht einführen. Sie möchten diejenigen verpflichten, die noch nicht geimpft sind, sich beraten zu lassen. Während Ihre Ampelkoalition den Ländern die Finanzierung für die Impfzentren ab Mitte dieses Jahres streicht, wollen Sie, dass Ungeimpfte beraten werden sollen. Wo soll denn das geschehen?
Da lautet Ihre Antwort – das haben Sie vorhin zugerufen –: bei Ärzten und Apothekern. Das kann man tun. Aber seien Sie dann doch so konsequent und zahlen Sie den Pflegebonus auch den Medizinischen Fachangestellten, die vor Ort gerade die Krankenhäuser vor Überlastung schützen.
Sie wollen eine Beratungspflicht, die wir so nicht möchten, weil sie so nicht umsetzbar ist. Das sagen Ihnen nicht nur die Verantwortlichen der gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern das sagen Ihnen auch alle kommunalen Spitzenverbände. Sie ist nicht umsetzbar. – Punkt Nummer eins.
Punkt Nummer zwei. Sie möchten heute eine Impfpflicht für alle ab 60 Jahre beschließen und im zweiten Schritt dann eine für die 18- bis 59‑Jährigen. Das unterscheidet uns sehr stark. Wir sagen: Eine Impfpflicht ist zum jetzigen Zeitpunkt weder verhältnismäßig noch geeignet noch angemessen. Und ich sage Ihnen auch, warum.
Wir sehen in der aktuellen Situation auf den Intensivstationen tatsächlich keine Überlastung durch Coronainfizierte. Wir sehen aber eine Überlastung im Gesundheitssystem durch coronainfiziertes medizinisches Personal. Deswegen werden selektive Eingriffe verschoben. Dieses medizinische Personal ist geimpft. Sie sehen also: Ihre Impfpflicht, die Sie beschließen wollen, dient nicht dem Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems, sondern wir brauchen dafür einen geeigneten Impfstoff, den wir dann einsetzen, wenn eine tödliche Variante kommt. Vor diesem Hintergrund halten wir an unserem Impfvorsorgeantrag fest, sehr geehrter Herr Dahmen.