Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Infektionszahlen steigen dramatisch. Es gibt leider immer mehr Tote. Das Pflegepersonal ist an der Belastungsgrenze. – Das können wir nicht hinnehmen! Wir schaffen schärfere Maßnahmen mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Kollege Bartsch, ich fand Ihre Rede sehr dünn. Herrn Ramelow überzeugt sie offensichtlich nicht; er hat im Bundesrat nämlich allem zugestimmt, und er wird auch morgen unserem Gesetz zustimmen. Insofern sind Sie unglaubwürdig, wenn Sie nicht mal Ihre eigenen Leute mit Ihren Argumenten überzeugen können.
Richtig ist: Wir lassen die Rechtsfigur der epidemischen Lage auslaufen, weil wir dieses schwierige Rechtskonstrukt nicht mehr haben wollen. Wir wollen nicht mehr diese weitreichenden Befugnisse für die Bundesregierung, und wir wollen auch nicht Maßnahmen, die von vielen Gerichten gekippt wurden.
Wir wollen keine Ausgangssperren mehr, wir wollen keine pauschalen Grundrechtsreingriffe wie Schulschließungen. Deswegen lassen wir dieses Rechtskonstrukt auslaufen. Zu Recht sagen Ministerpräsidenten aus der Union wie Herr Günther, aber wie vor Kurzem auch noch Herr Spahn und wie viele andere Kolleginnen und Kollegen aus der Union, dass wir diese Rechtsfigur nicht mehr brauchen. Deswegen beschließen wir heute das Ende dieser epidemischen Lage, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Falsch ist der Vorwurf, dass wir nicht handeln würden, dass wir den Instrumentenkasten beschneiden würden. Das Gegenteil ist der Fall: Wir schaffen eine 3-G-Pflicht für den Arbeitsplatz – das ist eine weitreichende Maßnahme, weil jetzt jeder, der ungeimpft ist und sich nicht testen lässt, Lohneinbußen riskiert –, und wir schaffen die gleiche Regelung auch für Busse und Bahnen. Jeder, der jetzt ungeimpft Bahn fährt und keinen Testnachweis dabeihat, wird aus der Bahn geworfen, und dem droht auch noch ein saftiges Bußgeld. – Das sind massive Maßnahmen, die wir heute hier einführen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und auch den Bundesländern geben wir weitreichende Handlungsmöglichkeiten: Sie können Abstandsgebote regeln, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Maskenpflicht, 2‑G- oder 2‑G-Plus-Regelungen beschließen. Sie können Veranstaltungen auf Personenzahlen beschränken, und sie können Einrichtungen Auflagen machen. – Kurzum: Mit diesem Gesetz können die Bundesländer scharfe und harte Maßnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung beschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen.