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31. Sitzung
Donnerstag, 28. April 202220. Wahlperiode, 31. SitzungDrucksache 20/1542
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antidiskriminierungsstelle ist nicht irgendeine Beratungsstelle. Sie ist auf Bundesebene die zentrale Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierung. Sie unterstützt von Diskriminierung betroffene Menschen und sorgt dafür, dass Betroffene mit dieser Ausgrenzung und Abwertung nicht alleine gelassen werden. Außerdem wacht sie über die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Und sie wirkt mit ihrer Arbeit in Politik und Gesellschaft hinein, um Diskriminierungsstrukturen aufzuzeigen und ihnen entgegenzuwirken.

Daher ist es so wichtig, die Antidiskriminierungsstelle insgesamt – inhaltlich und personell – zu stärken.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]

Es freut mich, dass wir den Gesetzentwurf zu diesem wichtigen Anliegen – die Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zur Stärkung dieser Stelle – als Ampel gemeinsam so schnell auf den Weg bringen konnten und hier heute abschließend darüber abstimmen.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP

In der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf diese Woche haben wir nochmals klargestellt, dass der kommissarische Leiter, Herr Bernhard Franke, hervorragende Arbeit geleistet hat, für die unsere Fraktion ihm noch einmal herzlich danken möchte.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]

Aber – auch das wurde in der Anhörung betont – eine kommissarische Leitung kann eine regulär besetzte Leitung nicht ersetzen. Es ist darum notwendig, ein rechtssicheres, transparentes und demokratisches Verfahren zur Besetzung der Antidiskriminierungsstelle zu etablieren. Genau dafür schafft dieses Gesetz eine Grundlage.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP

Das rechtssichere Besetzungsverfahren ist der eine Teil. Das Gesetz sorgt zusätzlich aber auch für die grundsätzliche Stärkung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle und für eine Klarstellung ihrer Rolle im Gefüge der Bundesverwaltung. Gerade die nun ausdrücklich vorgesehene Beteiligung der oder des Beauftragten stellt sicher, dass die Antidiskriminierungsstelle bei allen Vorhaben, die sie berühren, tatsächlich beteiligt werden muss. Es ist wichtig, dies so ausdrücklich zu regeln; denn bisher war eine ausreichend angemessene Beteiligung nicht immer selbstverständlich. Das haben wir zum Beispiel beim Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus gesehen.

Ein Blick auf unsere europäischen Nachbarländer zeigt, dass die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle absolut überfällig war. Deutschland war hier bisher alles andere als Vorreiter. In anderen EU-Staaten sind die Gleichbehandlungsstellen schon längst mit einem weitaus stärkeren Mandat ausgestattet und unabhängiger aufgestellt. Nicht nur die EU-Kommission hat Deutschland mehrfach darauf hingewiesen, das AGG zu überarbeiten. Gut, dass wir das jetzt endlich nachholen!

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP

Mit Blick auf die Beratungen zu diesem Gesetz möchte ich sagen: Wir freuen uns sehr, dass die Union nun auch ihr Herz für die Antidiskriminierungsstelle und Antidiskriminierungspolitik entdeckt hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, hat Antidiskriminierungspolitik für uns einen sehr hohen Stellenwert. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist erst der Anfang. Wir als Ampel haben im Koalitionsvertrag eine weitere Überarbeitung des AGG vorgesehen. Insofern freuen wir uns, wenn wir dann künftig alle gemeinsam tatkräftig daran arbeiten, noch bestehende Schutzlücken im AGG zu schließen und den Rechtsschutz weiter zu verbessern.

Vielen Dank.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP
Beifallbei der CDU/CSU

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