Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Rechtsstaat lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass der Staat für die Rechte aller eintritt. Gleiches Recht für alle, Gleichbehandlung und, daraus abgeleitet, der Schutz vor Diskriminierung bilden hier ein wesentliches Fundament. Das anerkannte Gebot der Gleichbehandlung gilt auf europäischer Ebene und hat national in Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine gesetzliche Grundlage gefunden.
Wenn Jüdinnen und Juden der Zutritt zu Restaurants verwehrt wird, wenn Herkunft oder Zugehörigkeit zu einer Gruppe zu Diskriminierung bei der Wohnungssuche, am Arbeitsplatz oder in der Schule und Ausbildung führen, dann sind das in rechtsstaatlichen Demokratien keine Vorgänge, keine Vorfälle, die man einfach ignoriert. Nicht nur das AGG, sondern auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind hier sehr eindeutig: Diskriminierung wird in diesem Rechtsstaat nicht geduldet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem fühlen sich auch Bundesregierung und Bundestag laut zahlreichen Erklärungen und Gesetzen verpflichtet. Das AGG entfaltet seine Schutzfunktion in der jetzigen Fassung inzwischen seit zwei Jahrzehnten. Das ist eine ungewöhnlich lange Zeit ohne weitere Überprüfung eines Gesetzes. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium das Zweite Gesetz zur Änderung des AGG auf den Weg gebracht, das sowohl Wirksamkeit und Auswirkungen des AGG überprüft als auch aktuelle gemeinsame EU-Richtlinien umsetzt.
Dazu zählen Standards zur Stärkung der Gleichbehandlungsstellen. Wir unterstützen dies bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch eine unabhängige Schlichtungsstelle, die kostenfrei eine außergerichtliche Lösung zwischen den Beteiligten anbietet und damit Zeit und Kosten beispielsweise bei Klageverfahren zu vermeiden hilft.
Bei der Umsetzung des neuen Rechts hat die Bundesregierung besonderen Wert darauf gelegt, dass einfache und unbürokratische Verfahren den Schutz von Betroffenen gewährleisten und zugleich Verwaltung und Unternehmen mit möglichst wenig Bürokratie begegnen. Insgesamt kann dieser heute hier vorgelegte Gesetzentwurf als ausgewogen und pragmatisch, wirksam und zugleich praxisnah bezeichnet werden. In diesem Sinne sehen wir der parlamentarischen Beratung mit Zuversicht und auch mit Offenheit entgegen.
Ganz herzlichen Dank dafür.