Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Rennwett- und Lotteriegesetz angepasst werden. Die Anpassung ist durchaus angebracht; denn durch die Änderungen der Gesetzgebung 2021 sind einige Folgeprobleme entstanden.
Die neuen Einnahmen aus der Besteuerung des virtuellen Automatenspiels und des Onlinepokers sorgen zwar für ein erhöhtes Steueraufkommen, durch das derzeitige Zerlegungsverfahren mit einer einmaligen Jahresabrechnung kommt es jedoch zu starken Einnahmeschwankungen, die für erhebliche Ausschläge im Kassenaufkommen sorgen. Die Lösung des Problems liegt darin, das Zerlegungsverfahren auf eine quartalsweise Abrechnung umzustellen, um die erheblichen Schwankungen abzufedern. Seit der wesentlichen Änderung des Gesetzes werden alle Anbieter des virtuellen Automatenspiels und des Onlinepokers besteuert. Diese Besteuerung gilt natürlich für alle Unternehmen, die ihre Spiele in Deutschland anbieten. Dabei ist es egal, ob sie in Deutschland ansässig sind oder im Ausland. So weit, so gut.
Die 2021 eingeführte steuerliche Bevorzugung von stationären Angeboten gegenüber dem Onlineglücksspiel stellt nach unserer Auffassung aber eine unerlaubte Beihilfe dar und ist damit nicht rechtskonform. Diese Rechtsauffassung haben im Übrigen auch Sachverständige in der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. Juni 2021 geteilt. Vor allem aber war für die damalige Gesetzesänderung ein Notifizierungsverfahren vorgeschrieben. Das heißt, dass die Bundesregierung bereits vor Einführung des neuen Gesetzes die Europäische Kommission und die europäischen Mitgliedstaaten über die Änderung hätte informieren müssen.
Die Europäische Kommission hätte daraufhin bis zu vier Monate Zeit gehabt, mögliche Bedenken vorzutragen. Erst nach der Notifizierung hätte das neue Gesetz beschlossen werden dürfen.
Da die Bundesregierung all das verschlafen hat, entstehen nun Probleme. Bedenken der Europäischen Kommission wurden einfach ignoriert. Ein notifizierungspflichtiges Gesetz lässt sich eben nicht durch Änderungen nachträglich heilen. Alle Steuern müssten dann zurückerstattet werden.
Auch nicht ignoriert werden darf die Seite der Konsumenten. Bei all der Euphorie um frische Staatseinnahmen darf nicht vergessen werden, dass laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Anzahl der Personen in Deutschland, die ein problematisches Spielverhalten aufweisen, bei 229 000 liegt. Daher sollte ein Teil der neuen Steuereinnahmen dazu genutzt werden, problematisches Spielverhalten frühzeitig zu erkennen und ihm entgegenzuwirken.
Als Rechtsstaatspartei kann die AfD keine Gesetzentwürfe unterstützen, die auf einem wackligen Fundament fußen. Wir sind gerne bereit, nach erfolgter ordnungsgemäßer Notifizierung der sinnvollen Gesetzesänderung zuzustimmen. Bis dahin bleibt uns nur die Enthaltung übrig.