Nein.
Glücklicherweise haben wir bereits ein gutes bestehendes Gesetz, das dem Wettbusiness Einhalt gebietet und vor allem Konsumierende schützt. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir das bestehende Gesetz noch besser machen. Wir nehmen damit eine Änderung vor, die es den Ländern einfacher macht, das Gesetz umzusetzen.
Also: Was ist das Rennwett- und Lotteriegesetz? Das bestehende Gesetz haben wir im vergangenen Jahr reformiert. Das war dringend notwendig, um die Gesetzgebung endlich in das digitale Zeitalter zu überführen. Auch heute ist das Gesetz noch richtig und zeigt Wirkung. Wer kennt das nicht? Man surft im Internet, und ständig ploppt überall Werbung für Onlinespiele auf. Ständig wachsen die Angebote im Netz und senken die Hemmschwelle. Zahlen der Aufsichtsbehörde der Länder zeigen: Der Markt verschiebt sich weiter – weg vom klassischen Einarmautomaten, hin zu den Onlinespielen.
Apps und spielerische Websites machen es einfach, schnell und überall auf alles Mögliche weltweit zu wetten. Das erhöht die Suchtgefahr. Fast ein Fünftel des Glücksspiels fand im Jahr 2020 bereits online statt. Gleichzeitig zeigt der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung aus dem letzten Jahr, dass fast eine halbe Million Menschen in Deutschland ein problematisches Spielverhalten aufzeigt – Tendenz steigend –; denn durch die Coronapandemie haben wir alle mehr Zeit am Handy verbracht. Wir dürfen diese Gefahr nicht unterschätzen.
Für meine Fraktion steht der Schutz der Spielerinnen und Spieler an erster Stelle. Dies bedeutet allerdings auch, Angebote vom Graumarkt in die Legalität zu überführen. Noch vor der Reform waren Onlinecasinos in Deutschland verboten. Jetzt können sie gezielt kontrolliert und gesteuert werden.
Umso wichtiger war es im Juni letzten Jahres, die Gesetzgebung gemeinsam mit den Ländern anzupassen. Es wurden einheitliche Regelungen zur Besteuerung von Onlineglücksspielen wie virtuellen Automatenspielen und Onlinepoker festgelegt. Diese werden nun wie Rennwetten, Sportwetten oder die örtliche Lotterie besteuert. Damit verfolgen wir zwei Ziele: Zum einen können wir bisher illegale Spielangebote in die Legalität überführen, und zum anderen können wir negative Effekte wie Spielsucht gezielt bekämpfen.
Ein Jahr nach der Reform hat sich aber auch gezeigt, dass wir das Gesetz noch einmal anpassen müssen. Für das Gelingen des Gesetzes ist es notwendig, nun eine kleine Anpassung vorzunehmen und die Umsetzung durch die Länder zu erleichtern.
Lassen Sie mich das kurz erklären. Das Rennwett- und Lotteriegesetz ist ein Bundesgesetz, dessen Aufkommen vollständig den Ländern zugutekommt. Das Steueraufkommen allerdings fällt fast vollständig im Land Hessen an. Das liegt an der zentralen Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main.
Die Länder stehen vor der Herausforderung, dass das Aufkommen steigt und ebenfalls stark schwankt. Gleichzeitig wurde es durch Corona noch schwankender gemacht. Bisher wurde das Verteilungsverfahren bei den Ländern nur einmal im Jahr vorgenommen. Jetzt soll das Verfahren, wie auch bei anderen Steuerarten üblich, auf eine vierteljährliche Abrechnung umgestellt werden. Die Umsetzung wurde von den Ländern so gewünscht. Wir kommen dieser Initiative natürlich sehr gern nach und stimmen dem Gesetz zu.