Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gestehen, auch ich habe gedacht: Die Rede könnte man zu Protokoll geben, wenn viele der Kollegen das auch machen, zumal der Kollege Mordhorst die Thematik so gut erklärt hat. Aber ich denke mir: Jetzt ist es 21.12 Uhr – jetzt bin ich gute acht Jahre im Deutschen Bundestag –, da hatten wir schon andere Plenumszeiten.
Ab 23 Uhr dachten wir dann mal dran, Reden zu Protokoll zu geben.
Deshalb nehme ich mir jetzt noch die knapp drei Minuten, um zu sprechen.
Über das Rennwett- und Lotteriegesetz haben wir bereits in der vergangenen Legislatur ausführlich, inklusive öffentlicher Anhörung, debattiert, und wir haben neue Regelungen zur Durchsetzung der adäquaten Besteuerung von virtuellen Automatenspielen, zur Optimierung des Jugend-, Verbraucher- und Datenschutzes sowie zu einer effizienten Suchtprävention auf den Weg gebracht; das ist auch gut so.
Im vergangenen Jahr konnten sich die Bundesländer auf einen einheitlichen Glücksspielstaatsvertrag einigen. Auch im Bundestag haben wir uns im Vorfeld mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag beschäftigt, und wir unterstützen die darin formulierten Ziele, wie zum Beispiel die Vereinheitlichung der Regelung für das Onlineglücksspiel und die Ausweitung der Konzession, besonders der für Sportwetten.
Gleichzeitig waren sich alle einig, dass die Spielsucht durch entsprechende Schutzmaßnahmen und durch die Einsetzung der zentralen Regulierungsbehörde besser bekämpft werden soll. Ich bitte die Länder darum, diese Behörde auch einzusetzen; denn, so denke ich, es ist schon wichtig, dass wir neben der Besteuerung auch an der Prävention hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen des Glücksspiels arbeiten.
Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir für die Länder die Grundlage, die Verteilung des Steueraufkommens aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz zu ändern. Ich schließe mich hier den Ausführungen des Kollegen Mordhorst an, der das perfekt auch so wiedergegeben hat. Darüber hinaus bleibt mit der Neuregelung die Steuerverteilung unangetastet.
Wir alle haben sicherlich auch in unseren Wahlkreisen Spielbanken, Lotterien oder, wie in meinem Fall, eine Trabrennbahn, auf der Spiel- und Wetteinsätze gezahlt werden können. Das Gute bei diesem Gesetzentwurf ist unter anderem, dass die Betreiber der Spielbanken, Lotterien und Sportwetten zunächst keinerlei zusätzlichen Aufwand und keinerlei zusätzliche Einschnitte haben. Auch bei den Konsumenten wird sich da nichts ändern. Aber vielleicht denken wir noch ein Stück weiter: Es wäre sehr gut, wenn bei den Ländern eine Einigung bei der Buchmachersteuerrückerstattung für Veranstalter von Pferderennen zustande kommt.
Das Gesetz ist eine gute Weiterentwicklung.
Wir können ihm gerne und auch mit großer Freude zustimmen.
Vielen herzlichen Dank. Ich wünsche Ihnen allen eine gute Nacht.