Grundsätzlich ist es so: Als Regierung werden wir keine Gutachten, die im Organisationsbereich der ersten Gewalt liegen, benoten oder bewerten.
Ich kann Ihnen allerdings sagen, dass die Formulierungen – ich habe mir das Gutachten natürlich angeschaut – extrem vorsichtig gewählt sind. Da ist jede Möglichkeit des Konjunktivs gewählt. Warum? Weil die einzige Quelle, wenn man in die Fußnoten schaut – ich gehöre noch zu dieser älteren Generation, die sowohl Fußnoten setzt wie sie auch liest –,
auf die Bezug genommen wird, ein Interview mit einem Völkerrechtler in der „Neuen Zürcher Zeitung“ ist. Das ist sozusagen die einzige Literaturangabe, die da gewählt wird. Auch dieser Völkerrechtler hat aber im Ergebnis nicht gesagt, dass man durch eine Ausbildungsleistung zur Kriegspartei wird, sondern er hat im Ergebnis eigentlich das Gegenteil gesagt.
Deshalb bleibe ich bei meiner Haltung. Diese Haltung ist übrigens auch von extrem namhaften Völkerrechtlern – ich nenne beispielsweise Herrn Herdegen aus Bonn; wirklich eine Institution auf dem Gebiet – immer wieder bestätigt worden, sodass ich glaube, dass durch den Sachverhalt, den Sie beschreiben, sich die völkerrechtliche Lage nicht geändert hat.