Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich würde gerne noch zu einem anderen Thema kommen. Sie haben ja in Ihrer einleitenden Bemerkung am Ende ausdrücklich den Anspruch formuliert, dass wir als Demokratie, als Rechtsstaat noch moderner, noch liberaler, noch fortschrittlicher werden müssen. Sie können sich denken, dass meine Fraktion und ich das ausdrücklich teilen.
Wie Sie wissen, hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2017 endlich die sogenannte Ehe für alle eingeführt, also die Möglichkeit geschaffen, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Was damals unterblieben ist, ist, auch das Abstammungsrecht anzupassen. Sie wissen, dass bei heterosexuellen Paaren der Ehegatte der Mutter auch rechtlich als Vater gilt für ein Kind, das in die Ehe geboren wird – unabhängig davon, wer tatsächlich leiblich der Vater ist. Das ist bei lesbischen Paaren, die ein Kind bekommen, anders. Es gibt gegenwärtig auch zwei Vorlagebeschlüsse beim Bundesverfassungsgericht – einer aus Celle, einer aus Berlin –, die diese Frage klären lassen wollen.
Jetzt frage ich Sie ganz konkret: Welche gesetzgeberischen Maßnahmen planen Sie auf den Weg zu bringen, um diese Ungleichbehandlung von lesbischen Paaren bezogen auf die Rechtsstellung des Kindes und der Eltern zu korrigieren?