Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Die Frage so zu formulieren, heißt, sie implizit beantwortet zu haben. Wir sind als Bundesregierung schon aktiv geworden. Just heute ist im Kabinett ein Entwurf des Finanzministers durchgegangen, der die Durchsetzung der Sanktionen gegen Personen, die auf der Sanktionsliste stehen, verbessern soll, beispielsweise indem man eine Auskunftspflicht etabliert. Das ist ein bisschen wie bei der Steuererklärung. Da sagen wir als Staat: Du als Steuerbürger sagst uns, was du für Einkünfte hast. Wir ermitteln nicht gegen dich, sondern du sagst uns erst einmal, was du hast. – Dieses Prinzip überträgt der Finanzminister – das liegt nahe für einen Finanzminister – auf den Bereich der Durchsetzung von Sanktionen, damit wir überhaupt wissen, wem was gehört, wer etwas nutzen kann. So wollen wir die Ermittlung von Vermögensgegenständen, die Festsetzung von Vermögensgegenständen und auch das Einfrieren von Vermögensgegenständen verbessern.