Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir zu später Stunde über die Abgabenordnung sprechen, sage ich immer den Satz: Die Abgabenordnung ist die stille Erotik des deutschen Steuerrechts.
– Ja, das kommt ins Protokoll, selbstverständlich. – Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung. Um was geht es konkret? Es geht um den Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 8. Juli 2021 und um die Vollverzinsung nach § 233a Abgabenordnung – die Frau Kollegin Hessel hat es vorgestellt –, also um Zinsen für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen.
Der Zinssatz betrug 0,5 Prozent pro Monat. Wir hatten in der letzten Periode mehrmals versucht, ihn anzupassen. Das ist leider immer an den Kolleginnen und Kollegen der SPD gescheitert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Zinssatz schon ab 2014 für verfassungswidrig erklärt, bis zum Veranlagungszeitraum 2018 das aber so belassen und ab 2019 die Zinsen ausgesetzt. Es werden derzeit keine Zinsen mehr erhoben.
Nun legen Sie diesen Gesetzentwurf vor. Wir haben dazu am Montag eine Anhörung. Ich glaube, hier sind zwei wesentliche Punkte zu diskutieren:
Erstens: die Frage der Grundlage der Berechnung der Zinsen. Sie nehmen den Marktzinssatz und den Zinssatz der Konsumentenkredite, also minus 0,88 Prozent, und schlagen 2,7 Prozent drauf. Genau diese Berechnung mit den Konsumentenkrediten hat das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Beschluss für verfassungsmäßig bedenklich gehalten. Insofern muss man da noch mal nachbessern, nicht dass wieder eine Klage kommt und dieses Gesetz am Ende wieder gekippt wird.
Wenn wir schon bei der Berechnung des Zinssatzes sind, muss ich sagen: Der Zinssatz ist trotzdem zu hoch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt Bundesratsinitiativen aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen,
die besagen: Wenn wir schon beim Zinssatz sind, dann setzen wir ihn doch gleich auf null, und zwar aus dem Grund, dass die Kosten für die Erhebung der Zinsen – zu jedem Einkommensteuerbescheid muss ein Zinsbescheid erlassen werden; dazu kommen die IT-Kosten für die Umstellung; alle drei Jahre wollen Sie den Satz ja anpassen – höher sind als die Einnahmen aus den Zinsen in den jeweiligen Ländern. Insofern könnten Sie einen Beitrag zur Bürokratievereinfachung leisten und die Zinsen einfach auf null setzen. Wir würden sogar den Antrag stellen, die Zinsen ganz abzuschaffen.
Zweitens. Wenn Sie an die Zinssätze herangehen, dann müssen Sie die anderen Zinssätze im Steuerrecht ebenfalls anpacken. Da gibt es Stundungszinsen, Prozesszinsen, aber auch die Abzinsung von Forderungen, die Abzinsung von Pensionsrückstellungen. Sie müssen also an alle Zinsen herangehen. Das werden wir in der Anhörung besprechen. Ich freue mich auf die Beratungen. Aber das sind, glaube ich, die zwei wesentlichen Punkte, die wir besprechen müssen.
Herzlichen Dank.
Nächste Rednerin ist die Kollegin Nadine Heselhaus, SPD-Fraktion.