Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann fast fragen: Was kann es Schöneres geben, als abends noch über die Abgabenordnung zu diskutieren?
Die Vollverzinsung hat ihren Sinn. Sie soll einen Ausgleich schaffen bei potenziellen Liquiditätsvorteilen oder ‑nachteilen, die dadurch entstehen, dass die Steuerzahlung zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig ist. Dabei sollte es keine unangemessenen Vorteile geben.
Wichtig ist dabei, dass wir einen sogenannten realitätsgerechten Zinssatz haben; der Kollege Brehm hat zur Bewertung ja schon einiges gesagt. Ich bedauere, dass es notwendig war, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass wir was ändern müssen. Denn wir als Unionsfraktion haben schon mehrere Anträge eingebracht und entsprechende Diskussionen geführt, aber unser damaliger Koalitionspartner war leider nicht bereit, darauf einzugehen.
Es war eindeutig und klar – das Bundesverfassungsgericht hat es ja nun auch gesagt –: Die 6 Prozent Zinsen, die ja seit über 50 Jahren bestehen, sind absolut realitätsfern. Folglich ist es gut, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf vorliegen haben.
Wir verstehen unsere Aufgabe als Opposition ja so, dass wir konstruktiv auf Probleme hinweisen.
Ich muss Ihnen wirklich sagen: Den Zinssatz mit 1,8 Prozent zu berechnen, wie Sie es tun, ist hoch problematisch. Sie nehmen als Referenzwert nämlich die Konsumentenkredite, was das Bundesverfassungsgericht als höchst zweifelhaft angesehen hat.
Daher verstehe ich nicht, dass die Bundesregierung genau diesen Wert nimmt. Das gilt insbesondere, wenn man doch weiß, dass die meisten Zinstatbestände bei Unternehmen nach Betriebsprüfungen verwirklicht werden. Insofern wären die Unternehmenskreditzinsen wahrscheinlich ein besserer Maßstab als dieser. Ich sehe die große Gefahr, dass es wieder massenhaft Einsprüche gibt und dass wir wieder in Karlsruhe landen. Angesichts dessen müssen Sie hier entscheidend nachbessern, zumindest jedenfalls in der Begründung. So sind die 1,8 Prozent Zinsen meines Erachtens nicht nachvollziehbar.
Ich möchte aufgrund der Kürze meiner Redezeit noch auf einen weiteren Punkt hinweisen. Wir sollten diesen Gesetzentwurf dazu nutzen, darüber nachzudenken, ob es sinnvoll ist, dass wir hier wieder die Symmetrie zwischen Nachzahlungs- und Erstattungszinsen herstellen. Sie wissen vielleicht, dass man gezahlte Nachzahlungszinsen nicht als Betriebsausgaben geltend machen kann, dass aber ausgezahlte Erstattungszinsen steuerpflichtig sind. Das kann man keinem erklären. Ich habe auch noch nie herausgefunden, warum das so ist. Diese Asymmetrie könnten wir in diesem Gesetz vielleicht beseitigen. Für die Ampelkoalition wäre es vielleicht klug, den Gesetzentwurf dahin gehend zu verbessern.
Aber wichtig wäre, dass wir bei Steuernachforderungen und ‑erstattungen einen Zinssatz bekommen, der weit unter 1,8 Prozent liegt. Wenn das der Fall ist, dann ist der Aufwand für die Erhebung des Zinssatzes unverhältnismäßig hoch im Vergleich zum Ertrag für den Staat. Von daher sind die 0 Prozent Zinsen, wie es der Kollege Brehm schon angesprochen hat, ein kluger Vorschlag.
Herzlichen Dank.