Nein, jetzt nicht. – Was mich auch wahnsinnig stört, ist, dass Sie das mit Fortschritt begründen, mit Selbstbestimmung, mit Freiheit und dass Sie so tun, als ob wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frau nicht in den Mittelpunkt stellten. Das tun wir aber. Natürlich geht es um Selbstbestimmung, natürlich geht es darum, dass eine Frau entscheiden kann. Das kann sie aber. Wir trauen den Frauen eben zu, dass sie sich selber entscheiden können, nachdem sie eine ordentliche Beratung hinter sich haben.
Das können Sie doch nicht abstreiten: In einer so hochemotionalen Situation muss man die Möglichkeit haben, mit jemand Neutralem zu sprechen.
– Im Anschluss mit dem Arzt, ja;
aber erst mal eine neutrale Beratung in einer hochemotionalen Phase.
Meine Kollegin Nina Warken hat ja gesagt, wie notwendig es ist, dass eben immer jemand an der Seite der Frau ist, weil die Frau die Entscheidung ihr ganzes Leben mit sich tragen wird, egal ob sie das Kind austrägt oder nicht. Das muss man doch immer im Hinterkopf haben.
Ich möchte mich der Meinung der Kollegin Warken anschließen: Wir können doch keine Debatte führen, in der kein einziges Mitglied der Ampel vom Kind spricht.
Und wir können diese Debatte auch nicht führen, wenn Sie hier, das Strafgesetzbuch betreffend, eine Lex Hänel durchsetzen wollen. Das ist mit uns nicht zu machen.
Das ist eine Ärztin, die von Zellhaufen spricht, die nicht mal akzeptiert, dass es sich um einen Embryo, um werdendes Leben handelt. Jede Frau, die erfährt, dass sie schwanger ist, bei ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt ein Ultraschallbild sieht und in der sechsten Woche schon das Herz schlagen hört, merkt, dass da Leben am Wachsen ist. Dann zu sagen: „Das ist nur ein Zellhaufen, das ist ein Eingriff wie jeder andere“, das ist mit uns als Union auf keinen Fall zu machen.
Niemand trifft so eine Entscheidung leichtfertig – fast niemand, würde ich sagen; einige Beiträge in dieser Woche, zum Beispiel den von Jutta Ditfurth, die sagte: „Meine zweite Abtreibung war die schönste“, lasse ich mal so stehen. Die Mehrheit aber trifft diese Entscheidung nicht leichtfertig. Ich kann Ihnen nur sagen: Unterstützen Sie unseren Antrag! Wir wollen § 219a nicht abschaffen. Wir wollen ihn erhalten, wir wollen ihn verbessern. Wir wollen weitere Informationsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte. Wir wollen ergebnisoffene Beratung. Wir appellieren an Sie als Bundesregierung, mit den Ländern zu sprechen, damit es überall, in allen Regionen, entsprechende Ärztinnen und Ärzte gibt.