Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Das sind die Maßgaben aus Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes.
Diese Artikel leiten uns in dem, was wir hier im Bundestag tun, und sie leiten uns vor allem auch in dem, was wir in der Sozialpolitik tun.
Warum erzähle ich Ihnen das? Ich möchte Ihnen erklären, warum wir Grünen ein ganz grundlegendes Problem mit Sanktionen in den existenzsichernden Sozialleistungen haben.
Jede einzelne Sanktion ist ein Eingriff in individuelle Grundrechte. Jede einzelne ausgesprochene Sanktion bedeutet eine Kürzung des Existenzminimums von Menschen. Wir als Grüne tun uns damit ausgesprochen schwer. Das war unsere Haltung, und das bleibt unsere Haltung.
Lassen Sie es mich plastisch machen: 150 Euro haben Menschen in der Grundsicherung für Nahrungsmittel und Getränke zur Verfügung. Das sind 5 Euro am Tag – 5 Euro für drei Mahlzeiten! Wenn Sie 30 Prozent davon abziehen, dann bleiben noch 3,50 Euro am Tag, um sich davon zu ernähren – für drei Mahlzeiten. Das ist schlicht und ergreifend zu wenig.
Es gibt einen zweiten Grund, warum wir Sanktionen äußerst kritisch sehen. Wir wollen, dass Menschen die Chance kriegen, in den Arbeitsmarkt einzusteigen; wir wollen, dass Menschen Chancen nutzen können. An der Stelle sind Sanktionen nicht hilfreich, in ganz vielen Fällen. Das IAB, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, hat festgestellt, dass Menschen durch Sanktionen vor allem in prekäre Beschäftigung gedrängt werden, dass es an der Stelle nicht darum geht, Menschen in langfristige Beschäftigung zu bringen. Das ist ein weiterer Grund, warum wir sagen: Gerade in Zeiten, in denen in Deutschland Arbeitskräftemangel herrscht, müssen wir dafür sorgen, dass Menschen langfristig in gute Jobs kommen. Das hängt nicht mit Sanktionen zusammen, sondern damit, dass man Menschen Chancen gibt und mit ihnen daran arbeitet.