Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Debatte geht es – das wurde von Kai Whittaker ja schon angesprochen – um das Grundprinzip des Förderns und Forderns. Das ist der Ausgangspunkt, über den wir heute debattieren, über den wir im Zusammenhang mit dem Bürgergeld erneut debattieren wollen. Unser Ansatz ist, mit dem Bürgergeld Hartz IV zu reformieren, es auf die Höhe der Zeit zu bringen und den Instrumentenkasten des Sozialstaates mit Blick auf die Herausforderungen, vor denen wir stehen, neu auszustatten.
Sprechen wir doch mal über eine Herausforderung, die wir auf der Seite des Förderns haben: Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Wenn Sie fragen: „Wofür taugt die FDP?“, dann sage ich Ihnen: Die FDP taugt dafür, dass im Koalitionsvertrag steht, dass diese in Zukunft nicht in unnütze Maßnahmen verschoben werden, sondern eine wirkliche Perspektive für Weiterbildung haben, um sich aus dem Bezug von Sozialleistungen herauszuarbeiten. Das ist das Ziel der Bürgergeldreform.
Die FDP taugt dafür, dass es für diejenigen ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro gibt. Die FDP und die Ampel insgesamt taugen dafür, dass wir den Vermittlungsvorrang abschaffen, damit Menschen nicht in unnütze, kurzfristige Aushilfsjobs gedrängt werden und im Jobcenter quasi hin- und herwackeln, sondern der Grundsatz „Weiterbildung statt Aushilfsjob“ gilt. So schaffen wir es, dass ein großer Teil, zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen ohne einen Berufsabschluss, aus Hartz IV herauskommen.
Das ist die Seite des Förderns, und die justieren wir neu. Hätten Sie den Koalitionsvertrag gelesen, dann wüssten Sie das auch.
Bis wir die Seite des Förderns neu justieren, werden wir auch über die Seite des Forderns sprechen. Darum geht es bei den Sanktionen. Die politische Linke und die Grünen sagen, Sanktionen seien per se, grundsätzlich menschenunwürdig. Ich möchte für die Freien Demokraten klarstellen, dass wir das nicht so sehen.
Nicht nur wir sehen das nicht so, auch das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. In Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Menschenwürde gesichert. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Sanktionen möglich sind: bis zu 30 Prozent. Deswegen sind sie auch nicht per se menschenunwürdig.
Es gibt ein zweites Argument. Wir sind solidarisch mit allen, die in Not sind, die bedürftig sind. Denen greifen wir unter die Arme, denen wollen wir Aufstiegschancen geben. Auf der anderen Seite wird der Sozialstaat aber von denen erwirtschaftet, die jeden Tag morgens aufstehen. Das ist die andere Seite der Medaille.