Vielen Dank, Herr Kollege Mansmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wenn ich im Supermarkt um die Ecke Eier kaufe, um mir daraus ein Omelett zuzubereiten,
zahle ich 7 Prozent Umsatzsteuer. Wenn ich aber zu der Erkenntnis komme, dass es aus technischen Gründen besser ist, wenn das Omelett jemand anderes zubereitet, und deswegen zum Café um die Ecke gehe und es dort vor Ort verzehre, muss ich ab 1. Januar 2023 wieder 19 Prozent Umsatzsteuer bezahlen, obwohl im Café Arbeitsplätze geschaffen werden für den Koch und für den Kellner. Die Frage ist also: Wie lösen Sie diesen Wertungswiderspruch auf? Wäre es nicht angebracht, dass die Dinge, die der Versorgung dienen, generell dem verminderten Umsatzsteuersatz unterfallen?