Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eins vorweg: Das Osterpaket der Bundesregierung ist einer der größten politischen Anschläge auf den Artenschutz
seit Gründung des Bundesumweltministeriums,
und das nicht trotz, sondern wegen der grünen Bundesminister. Es ist doch entlarvend, dass kein einziger Redner den Artenschutz hier einmal länger thematisiert hat als in einem einzigen Satz.
Früher ging es noch darum, den Artenschutz zu stärken. Jetzt geht es nur noch darum, den Artenschutz für die Energiewende zu schwächen.
Die Abhängigkeit von russischem Öl und Gas durch die Abhängigkeit von Wind und Sonne zu ersetzen, darauf kann man nur als Grüner kommen.
Aber es ist erstaunlich: Offensichtlich kann man auch ohne die Kernenergie verstrahlt sein.
Die Art und Weise, wie die Regierung das Gesetzgebungsverfahren durchgeführt hat, stellt eine grobe Missachtung der Rechte der Opposition dar. Bei der Sondersitzung des Umweltausschusses wurden Änderungsanträge erst kurz vorher oder lange nach Beginn an die Ausschussmitglieder verschickt. Kein Ausschussmitglied der Oppositionsfraktionen hatte überhaupt die Chance, diese Änderungsanträge, die bis zu 328 Seiten umfassten, zu lesen – geschweige denn zu verstehen.
Trotzdem wurde darüber abgestimmt. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist eine Farce und ein Armutszeugnis für den Parlamentarismus.
Doch auch artenschutzfachliche Gründe sprechen gegen das Osterpaket. Egal welchen der Gesetzentwürfe man sich anschaut: Bei jedem wird deutlich, dass die Bundesregierung dem Klimaschutz höhere Priorität einräumt als dem Artenschutz. So wird ausschließlich der Bau von sogenannten erneuerbaren Energien als öffentliches Interesse und als Fall für die öffentliche Sicherheit eingestuft,
nicht jedoch der Erhalt der biologischen Vielfalt. Abstände von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten zu Windkraftanlagen werden drastisch reduziert. Das ist gar nicht artenschutzfachlich hergeleitet, sondern das ist politische Willkür zulasten unserer Natur.
Das ornithologische Fachwissen der staatlichen Vogelschutzwarten wird ignoriert. Der Fledermausschutz hat im Gesetzentwurf keine Bedeutung.
Darüber hinaus führt die Bundesregierung nur 15 Arten in der Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten auf. Das verstößt eindeutig gegen das europäische Recht, das in der Vogelschutzrichtlinie den Schutz aller geschützten Vogelarten vorsieht.
Damit setzen wir uns einem Vertragsverletzungsverfahren aus.
Die Ausweisung von 2 Prozent der Fläche Deutschlands für den Bau von Windindustrieanlagen wird nicht nur Freiflächen, sondern zunehmend auch Wälder und Schutzgebiete unter Druck setzen. Deswegen gilt auch hier: Lieber einen grünen Wald als einen Grünen im Wald.
Summa summarum: Die Bundesregierung hat ihren Worten keine Taten folgen lassen. Sie hat viel angekündigt und ist an ihren eigenen Ansprüchen gescheitert. Mit ihrem Osterpaket legt die Bundesregierung uns also vier faule Eier ins Nest. Auf dieses unerwünschte und verspätete Geschenk können wir verzichten, und deshalb werden wir die Gesetzentwürfe ablehnen.
Vielen Dank.