Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Herausforderungen der letzten Jahre, wie die Coronapandemie oder der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, haben zu einer schwierigen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lage geführt. Infolgedessen sehen wir uns mit einer angespannten Haushaltssituation des Bundes und der Sozialversicherungsträger konfrontiert.
So steht die gesetzliche Krankenversicherung, die tragende Säule unseres Solidarsystems, unter einem enormen finanziellen Druck. Bereits seit 2019 schreibt sie rote Zahlen. Ein anhaltender Reformstau hat zu einem Auseinanderklaffen von Einnahmen und Ausgaben und folglich zu einem milliardenschweren Defizit geführt. Allein im nächsten Jahr fehlen ihr mindestens 17 Milliarden Euro. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Zahl macht einmal mehr deutlich: Es herrscht akuter Handlungsbedarf.
Trotz erschwerter Rahmenbedingungen bekennen wir uns als Fortschrittskoalition zu einer – ich zitiere – „stabilen und verlässlichen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. Zur kurzfristigen Deckung der Finanzlücke schlägt das vom Bundeskabinett nun beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz unter anderem vor, Beitragsreserven von Kassen und Gesundheitsfonds heranzuziehen, Darlehen zu vergeben und letztendlich auch Zusatzbeiträge in einem moderaten Rahmen zu erhöhen.
Für die SPD-Fraktion ist dabei maßgeblich, die Lasten auf mehrere Schultern zu verteilen. Neben der Pharmaindustrie werden auch Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheken und andere ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten müssen. Für meine Fraktion kann ich ferner perspektivisch erklären, dass wir die im Koalitionsvertrag festgehaltene regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln auch weiterhin avisieren.
Wir streben eine ausgewogene und nachhaltige Finanzierung aus Steuerzuschüssen, Effizienzsteigerungen, die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten sowie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze an.
Und hier freue ich mich, dass nach Jahren der Blockade nun die Union – in der Opposition – offenbar ihr, ich sage es mal so, sozialdemokratisches Herz entdeckt hat und sich genau diesen Forderungen angeschlossen hat.
Die Lektüre Ihres Artikels in der „FAZ“, Herr Müller, hat mir wirklich sehr gefallen. Ich freue mich, Sie jetzt auch an unserer Seite zu wissen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wir halten nachhaltige Strukturreformen im Gesundheitssystem für unumgänglich, so zum Beispiel in der Krankenhauslandschaft. Die Notwendigkeit eines Strukturwandels wird mittlerweile auch von Krankenhausseite bestätigt. Erste Schritte hin zu einer Reform für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung wurden mit der Einberufung der Regierungskommission gemacht; Herr Kollege Ullmann hat es schon gesagt. Mittlerweise hat diese erste Vorschläge für die Bereiche Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe vorgelegt. Weitere sollen folgen und dann Grundlage der Krankenhausreform werden, die ab dem Jahr 2023 umgesetzt werden soll.
Während der Bund also erste Schritte für den Strukturwandel unternimmt, müssen auch alle Bundesländer – es ist gesagt worden – ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen. Niedersachsen beispielsweise wird dieser Verpflichtung bereits jetzt gerecht. Neben einem wegweisenden neuen Krankenhausgesetz stellen Ministerpräsident Weil und Gesundheitsministerin Behrens weitere 210 Millionen Euro für Krankenhäuser zur Verfügung.
Das ist ein starkes Signal für eine stabile Gesundheitsversorgung. Und ich hoffe sehr, dass weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss und fasse abschließend zusammen: Auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen wird sich die SPD-Fraktion weiterhin entschieden für ein solidarisches, sozialverträgliches und gerechtes Gesundheitssystem für alle einsetzen,
das getreu der Losung unseres Kanzlers niemanden zurücklässt, weder Hilfsbedürftige noch Beschäftigte.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Kollege Professor Dr. Helge Braun hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.