Vielen Dank für die Frage. – Erst einmal vor der Klammer: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss gesenkt werden; da gibt es, glaube ich, kein Vertun, wenn wir öffentliche Güter wie Artenvielfalt und Wassergüte schützen wollen. Das ist Teil der Farm-to-Fork-Strategie; die Vorgängerregierung hatte sich verpflichtet, sich daran zu beteiligen. Das ziehen auch die Bundesregierung und mein Haus nicht in Zweifel. Das grundsätzliche Ansinnen teilen wir.
Aber – Sie haben es angesprochen – ich sehe Verbesserungsbedarf bei dem, was gegenwärtig auf dem Tisch liegt. Um das klar zu sagen: Es handelt sich hier – das wird oft falsch transportiert – um einen Vorschlag, um einen Entwurf, es ist kein geltendes Recht. Das ist die Verhandlungslogik in Brüssel, für die, die das wissen. Ich sehe ein paar Baustellen, mit denen wir uns beschäftigen müssen.
Erstens. Man muss sich die Flächenkulisse sehr genau anschauen. Ich glaube, die Definition sogenannter sensibler Gebiete ist europaweit nicht identisch. Wir haben in Deutschland bestimmte Gebietsdefinitionen, die es anderswo so einfach nicht gibt. Das darf nicht zu unserem Nachteil gereichen.
Zweitens. Man muss genau schauen: Was ist bereits an Reduzierungen erreicht worden? Welches Referenzjahr nehmen wir? Ich werde sehr genau darauf achten, dass wir aufpassen, dass es nicht denjenigen, die schon vorangegangen sind, zum Nachteil gereichen wird.
Dritter Punkt, der unseren Bäuerinnen und Bauern sehr wichtig ist. Das Ganze muss bitte so gestaltet werden, dass es keine übermäßige Bürokratie gibt.
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