Das ist eine sehr komplizierte Frage, vor allem in der vorgegebenen Zeit. Ich versuche, es trotzdem einigermaßen kurz zu machen.
Zunächst mal vor der Klammer, weil es da auch Missverständnisse gibt: Der staatlichen Ernährungsnotfallvorsorge liegt nicht der Ansatz zugrunde, dass wir eine Vollversorgung für die Bevölkerung gewährleisten können, sondern es geht allenfalls um staatliche Notreserven, die einen zusätzlichen Beitrag leisten.
Das Wichtigste ist und bleibt – darüber haben wir vorher zum Teil kontrovers gesprochen –, die privatwirtschaftliche Wertschöpfungskette so lange, wie es nur irgendwie geht, funktionsfähig zu halten. Also, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln erfolgt in Deutschland erst mal über den Markt, durch Unternehmen, nicht durch den Staat. Das lassen wir bitte schön auch so. Der Staat hilft additiv, und wir machen das eben durch Produkte wie Erbsen, Reis und Weizen, die langjährig – bis zu zehn Jahre – eingelagert werden können, die man dann anschließend auch dem Markt wieder zugänglich macht. Das ist die Praxis, die wir gegenwärtig haben.
Herr Auernhammer, Sie hatten auch noch eine Nachfrage dazu. Dann sind Sie jetzt dran. – Danach komme ich wieder zur FDP zurück, und dann sind die Nachfragen zu diesem Punkt, glaube ich, erst mal erschöpft.