Da ich Sie beim ersten Punkt, was die Richtlinie aus Brüssel angeht, beruhigen konnte, hoffe ich, dass es mir auch beim zweiten Punkt gelingt. – Wenn Sie aufmerksam lesen, was ich da gesagt habe, dann stellen Sie fest: Ich spreche, weil mir der Sachverhalt ja bekannt ist, extra davon, dass wir Dinge, die bei uns aus gesundheitlichen Gründen nicht zugelassen sind, nicht mehr exportieren. Ich glaube, da habe ich Ihre Zustimmung, weil es auch ethisch nicht vertretbar wäre, dass Dinge, die Gesundheitsrisiken bergen und deshalb nicht zugelassen sind, exportiert werden.
Aber dass es natürlich Produkte gibt, die bei uns gar keiner Zulassung bedürfen, weil es die Pflanze hier nicht gibt, ist noch mal ein anderer Sachverhalt.
Herr Kollege Seidler, bitte.