Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wladimir Putins Energiekrieg trifft uns alle: die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wie auch unsere Unternehmen. Als Bundesregierung bringen wir deswegen zahlreiche Entlastungen für die Menschen und die Wirtschaft auf den Weg, zuletzt drei massive Entlastungspakete und einen umfassenden Abwehrschirm gegen die Energiekostensteigerungen. Unsere Botschaft an die Menschen in unserem Land ist dabei klar und deutlich: Wir lassen die Bürgerinnen und Bürger nicht im Stich, und wir lassen auch unsere Unternehmen nicht alleine.
Wir helfen ihnen bei den hohen Energiekosten und schützen so auch die Arbeitsplätze der Menschen in unserem Land.
Heute sprechen wir hier über eine dieser wichtigen Maßnahmen. Um die energieintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit den hohen Energiepreisen nicht alleine zu lassen, wollen wir den Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängern. Ohne diese Gesetzesänderung würde die Steuerbegünstigung zum Jahresende ersatzlos wegfallen. Die Verlängerung, um deren Unterstützung ich hier bei Ihnen werbe, leistet auf mehreren Ebenen einen wichtigen Beitrag in dieser angespannten Situation. Durch die Verlängerung wird die Energiepreissteigerung gedämpft. Das wirkt der hohen Inflation entgegen, weil diese durch die starke Energiekostensteigerung getrieben wird. Wir sichern aber auch die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver und im internationalen Wettbewerb stehender Unternehmen in Deutschland und damit viele Arbeitsplätze unserer Bürgerinnen und Bürger.
Insgesamt könnten so rund 9 000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet werden.
Wir denken dabei aber auch an die Anreize zum Energiesparen. Nach unserem Vorschlag würden nur die Unternehmen den Spitzenausgleich 2023 bekommen, die zum einen nachweisen, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu betreiben, und zum anderen gegenüber der Zollverwaltung erklären, die dabei festgestellten Energiesparmaßnahmen vorzunehmen.
Einen erforderlichen Zielwert zur Reduktion der Energieintensität legen wir für das Antragsjahr 2023 ausnahmsweise einmal nicht fest; aufgrund der aktuellen Lage auf den Energiemärkten ist dies wohl einmalig gerechtfertigt. Zudem wurden auch in der Vergangenheit die vereinbarten Ziele zur Reduzierung der Energieintensität seitens der Wirtschaft deutlich übererfüllt, und die Wirtschaft hat dennoch weiterhin in emissionsarme Technologien und Energieeffizienz investiert.
Wir reden hier also insgesamt über ein bewährtes und schnell anwendbares Instrument, das die Inflation dämpft, unsere Unternehmen wettbewerbsfähig hält und Arbeitsplätze schützt. Das ist ein wirklich sinnvoller Baustein aus dem Entlastungspaket III zur Entlastung energieintensiver Unternehmen. Deswegen freuen wir uns auch über eine möglichst breite Zustimmung in diesem Haus zu unserem Vorschlag.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Als nächster Redner erhält das Wort der Kollege Johannes Steiniger, CDU/CSU-Fraktion.