Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach Jahren der Rezession, der fehlenden Investitionen und des Stillstands ist die Lage in vielen Branchen weiterhin angespannt. Das trifft vor allem natürlich auch auf die energie- und stromintensiven Unternehmen in diesem Land zu, die von der Explosion der Energiepreise in den vergangenen Jahren besonders betroffen waren. Beispielsweise ist in einigen energieintensiven Wirtschaftsbereichen die Produktion nach 2021 um bis zu 20 Prozent eingebrochen. Die Bundesregierung setzt daher mit vielen Maßnahmen wirtschafts- und finanzpolitischer Art dringend benötigte Impulse für Entlastung, Planungssicherheit und wirtschaftliches Wachstum.
Dazu trägt, meine Damen und Herren, auch das Energie- und Stromsteuergesetz bei. Wir verstetigen nun die Stromsteuerentlastung für energieintensive Unternehmen auf den EU-Mindeststeuersatz. Mit dieser gezielten und dauerhaften Stromsteuerentlastung schaffen wir dringend benötigte Planungssicherheit für über 600 000 betroffene Unternehmen. Energie wieder bezahlbar machen, Wirtschaft stärken und damit Standort und Zukunft sichern: Das packen wir jetzt mit dieser Bundesregierung an.
Wir entlasten damit einige Branchen – das möchte ich meinem Vorredner jetzt einmal aufzählen –, nämlich viele stromintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Industriezweige wie die Chemie-, die Stahl-, die Metallindustrie, die Automobilindustrie, den Maschinenbau. Davon profitieren auch die Land- und Forstwirtschaft, die stromintensiven Handwerksbetriebe, Bäckereien, Busunternehmen oder auch Werkstätten mit Menschen mit Behinderung. Ich denke, das ist eine ganze Reihe von Branchen, die davon profitieren. Wir entlasten mit der Maßnahme nämlich Betriebe mit rund 10 Millionen Beschäftigten und sichern so auch viele Arbeitsplätze in Deutschland.
Wir modernisieren mit dem Gesetz zudem das Strom- und Energiesteuerrecht und gestalten es rechtssicher weiter. Wir bauen Bürokratie ab, indem zum Beispiel Anzeige- und Berichtspflichten verringert werden, Regelungen im Bereich der dezentralen Stromerzeugung bei Energiespeichern oder bei der Elektromobilität spürbar verschlankt werden. Das hat mein Kollege Thews schon sehr ausführlich ausgeführt.
Auch für viele Biogasanlagenbetreiber schafft das Gesetz wichtige Rechts- und Planungssicherheit. Beispielsweise Strom aus Anlagen bis 2 Megawatt elektrischer Leistung bleibt nun rechtssicher von der Stromsteuer befreit, und das ganz bürokratiearm, ohne ein aufwendiges Nachweissystem für den Einsatz von Biomasse.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, mit diesem Gesetz und auch mit vielen weiteren Maßnahmen sorgen wir für eine gezielte Entlastung von Unternehmen und Menschen in diesem Land, für mehr Planungssicherheit, weniger Bürokratie und einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland. Ich freue mich auf die weitere Beratung.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sascha Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der nächste Redner.