Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Volles“ Haus bei einer Debatte über die Änderung des Bundeszentralregistergesetzes – was Sie von den Altparteien machen, ist Arbeitsverweigerung.
Die Bundesregierung gibt plötzlich Reden zu Protokoll, Sie alle geben Reden zu Protokoll – jeder Maurer, jeder Arbeiter draußen muss arbeiten für das Geld, das er verdient.
Sie setzen sich hier abends rein, denken: 22 Uhr, wir sind durch, reden nicht mehr.
Es ist Ihre Kernaufgabe, hier zu reden und zu debattieren, vor allem über so wichtige Gesetze!
Wenn ich ins Plenum schaue, muss ich sagen: Ich bin stolz auf meine Alternative für Deutschland, dass wir darauf gedrungen haben, über diesen Tagesordnungspunkt auch zu debattieren; denn Sie wollten in Ihrer Arbeitsverweigerung ja noch weiter gehen, Sie wollten gar nicht darüber debattieren. Was Sie hier machen, ist Arbeitsverweigerung, und das müssen wir den Leuten draußen mal zeigen.
Also, zum Bundeszentralregistergesetz. Eigentlich sind die Änderungen relativ unspektakulär; wir hätten uns kraftvoll enthalten. Es geht zunächst einmal um den internationalen Austausch von Strafregisterinformationen; das ist eigentlich kein Problem.
Aber dann kommen Sie wieder aus dem Gebüsch und machen ein Omnibusgesetz daraus. Wir hatten das Thema ja vorhin schon; der Kollege Jacobi hat wunderbar dazu ausgeführt. Wir hatten das in der Vergangenheit schon öfter: Das Infektionsschutzgesetz wird plötzlich mit dem Stiftungsrecht verbunden.
Das Infektionsschutzgesetz wird plötzlich mit dem Hochwasser-Aufbauhilfefonds verbunden, vorhin wurde das Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters mit der Insolvenzordnung verbunden. Und hier verbinden Sie plötzlich das Bundeszentralregistergesetz mit einer Änderung des § 130 StGB „Volksverhetzung“.
Sie versuchen also, einen Paragrafen, den nicht nur wir von der AfD kritisch betrachten,
durch die Hintertür weiter auszudehnen, einen Paragrafen, zu dem Sie – stellvertretend für viele – einen wunderbaren Aufsatz von Wolfgang Mitsch von der Universität Potsdam in der „Kriminalpolitischen Zeitschrift“ 4/2018 lesen können. Er sagt: Der § 130 StGB „Volksverhetzung“ hat schon jetzt einen „unmöglichen Zustand“ erreicht, er sei „gesetzestechnisch schlecht gemacht“ und müsse „entweder gründlich überarbeitet oder … abgeschafft werden“.
Das sind keine Äußerungen der AfD, das sind Zitate aus der „Kriminalpolitischen Zeitschrift“.
Und was machen Sie? Sie denken nicht darüber nach, die Formulierung des Paragrafen zu verbessern, Sie dehnen ihn auch noch aus – mit unsäglichen Worthülsen, unbestimmten Rechtsbegriffen, die niemand richtig wird einordnen können.
Und weil Ihnen das so peinlich ist, weil Sie genau wissen, was für einen Murks Sie da machen, versuchen Sie, diese Änderung an ein Omnibusgesetz dranzuhängen, ohne erste Lesung, ohne ordentliche Behandlung im Ausschuss.
Es ist einfach schäbig, was Sie in diesem Bundestag machen.
– Ja, einfach schäbig. Jetzt bereut Herr Fechner wahrscheinlich, dass er hier arbeitsverweigernd tätig war und keine Rede gehalten hat.
Ich will noch mal darauf hinweisen, dass wir eine namentliche Abstimmung beantragt haben. Wir lehnen das ab. Der § 130 müsste mal gründlich reformiert werden, man müsste mal über den Inhalt nachdenken und eine Regelung aus einem Guss formulieren. Das machen Sie gerade nicht, Sie blähen ihn weiter auf, machen ihn noch undurchsichtiger. Das ist schlecht für die Gesetzgebung und schlecht für unser Land.
Vielen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Bayram das Wort.