Wir können meine Fragezeit ja vielleicht auch so auslegen wie die Antwortzeit gerade eben. Nun gut. – Frau Ministerin, Sie haben meine Frage nicht wirklich beantwortet. Ich will noch mal konkret nachfassen: Sie haben in der Antwort auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion vom 14. April 2022 angegeben – ich zitiere –:
Der Prüfvermerk wurde auf der Grundlage von Gesprächen mit den Betreibern der Kernkraftwerke … erstellt.
Nun wissen wir aber durch die Medienrecherche, dass die EnBW Ihnen bereits am 2. März 2022 – also wenige Tage vor Veröffentlichung Ihres Prüfvermerks – schriftlich mitgeteilt hat, dass der Weiterbetrieb für die Versorgungssicherheit sinnvoll und für eine Preisdämpfung erforderlich sei. Wir reden hier immerhin über einen Strompreis, der – je nach Studie – ohne die Laufzeitverlängerung um bis zu 14 Prozent höher sein wird. Wir wissen auch, dass die von Ihren eigenen Experten berechnete Einsparung an Treibhausgasen bei einem Weiterbetrieb ab 2024 – es wären etwa 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr – aus einem Entwurf des Prüfvermerks gestrichen wurde.
Auch hier die konkrete Frage: Haben Sie oder hat jemand anderes aus der politischen Leitung Ihrer beiden Häuser diese Streichung veranlasst?