Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor: Sie kommen finanziell gerade so eben über die Runden. Vollzeitarbeit funktioniert für Sie nicht, weil das Pendeln zum Arbeitsplatz und die Betreuungszeiten für die Kinder es einfach nicht zulassen. Nun trifft Sie ein Schicksalsschlag mit finanziellen Auswirkungen. Selbst die Kosten für das Essen der Kinder in der Betreuungseinrichtung übersteigen jetzt Ihre Möglichkeiten. Die Schulden häufen sich. Sie tun alles dafür, Ihre finanzielle Lage selbst in den Griff zu bekommen, doch es will Ihnen einfach nicht gelingen.
Helfen kann an dieser Stelle – Sie ahnen es – eine Schuldnerberatung, doch die Schuldner- und Insolvenzberatung ist Sache der Länder und Kommunen und bundesweit unterschiedlich geregelt. Mitunter ist es vom Wohnort abhängig, ob man den Zugang zur Beratung überhaupt bekommt. Ein flächendeckendes, generelles Recht auf Schuldnerberatung haben wir bisher nicht.
Wir reden von knapp 6 Millionen Menschen, die bereits überschuldet sind. Die Begleiterscheinungen können schwerwiegend sein: soziale Ausgrenzung, familiäre Konflikte, Verzweiflung. Die Fachleute sind sich einig: Je früher geholfen wird, desto besser ist es natürlich für die Betroffenen selbst, aber auch für die Gläubiger und für die Gesellschaft.
Es wird deutlich: Die Arbeit der Beratungsstellen ist von großem Wert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die vielen Mitarbeitenden in den Schuldnerberatungsstellen und für die Ratsuchenden werden wir deshalb mehr tun. Obwohl die Zuständigkeit eigentlich bei Ländern und Kommunen liegt, übernimmt bereits seit diesem Jahr auch der Bund finanziell Verantwortung.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen konnten die Mittel für Maßnahmen zur Stärkung überschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher auf 2 Millionen Euro jährlich verdoppelt werden.
Damit setzen wir das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, die Schuldner- und Insolvenzberatung auszubauen, konsequent um, und darüber bin ich sehr froh. Das ist gerade auch jetzt nötig; denn die massiven Preissteigerungen, vor allem für Energie, sind noch nicht in vollem Umfang bei allen Haushalten angekommen.
Ohne entschiedenes Gegensteuern würden wir mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine private Überschuldungskrise hineinlaufen. Deshalb sind neben dem Ausbau der Schuldnerberatung die Entlastungspakete der Ampelkoalition inklusive Strom- und Gaspreisbremse so wichtig.
Damit Direktzahlungen wie die Energiepreispauschale auch tatsächlich bei überschuldeten Menschen ankommen, haben wir den Pfändungsschutz bei der Pauschale für Rentenbeziehende übrigens explizit festgeschrieben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so geht soziale Verbraucherpolitik, und sie ist noch besser, wenn sie auch vorsorgenden Charakter hat und nicht erst auf den Plan tritt, wenn die Krise schon da ist.
Um gute soziale und vorsorgende Politik machen zu können, brauchen wir eine gute Datenbasis zum Verbraucherverhalten und geeignete politische Instrumente. Mit anderen Worten: Dafür ist eine gut ausgestattete Verbraucherforschung absolut zentral. Mit dem Haushalt für 2023 gehen wir auch das an. Wir finanzieren eine Arbeitsgruppe, die ein Konzept zur Schaffung eines Bundesinstituts für Verbraucherforschung erarbeiten soll. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und das vorantreiben!
Meine Damen und Herren, mehr Geld für Schuldnerberatung und Verbraucherforschung, für eine soziale und vorsorgende Verbraucherpolitik, ich finde, das kann sich sehen lassen. Herzlichen Dank an alle, die sich dafür eingesetzt haben.
Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Harald Ebner.