Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir zur Sache und zum Gesetzestext zurück; davon hat man beim Kollegen Möller nicht so viel mitbekommen. Schuldnerberatung ist Verbraucherschutz pur. Sie hilft überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Finanzen in den Griff zu bekommen und sie vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen. Deshalb ist es gut, dass wir bereits heute ein ausgezeichnetes Netz an kompetenten Schuldnerberatungen haben, mit fast 1 400 Beratungsstellen, flankiert und unterstützt von den Verbraucherzentralen.
Mit dem heutigen Gesetz schaffen wir ein neues Stammgesetz über den Zugang zur Schuldnerberatung. Wir setzen damit einen Teil der EU-Verbraucherkreditrichtlinie fristgerecht um. Der Kern des Gesetzes sieht vor, den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherzustellen. In der Anhörung waren sich alle Sachverständigen einig, dass dafür eine Kostenfreiheit geboten wäre
– kommt noch, Herr Kollege Schmidt –, wie auch angemessene Qualitätsstandards für die Berater notwendig sind. Das haben wir sowohl im Änderungsantrag zum Gesetz als auch in der Entschließung noch mal hervorgehoben. Nur noch in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ können begrenzte Entgelte erhoben werden, wenn es wirtschaftlich zuzumuten ist. Das wird in der Praxis in der Regel nicht der Fall sein.
Denn zumeist suchen Menschen mit erheblichen finanziellen Problemen die Schuldnerberatung nicht auf.
Durch eine Ergänzung in § 4 haben wir zudem klar die Voraussetzungen der fachlichen Anforderungen für die Beratung deutlich gemacht. Herr Möller, wenn Sie in der Anhörung zugehört hätten, hätten Sie auch gewusst, dass die Schuldnerberatungen heute schon Probleme haben, überhaupt Personal zu finden, und deswegen Wert darauf legen, dass wir beim Thema Anforderungen den Bogen nicht überspannen. Das ist, glaube ich, auch wichtig.
Für die Zukunft brauchen wir zudem auch ganz klar und deutlich eine zukunftsfähige Finanzierungsstruktur für die Schuldnerberatungsstellen. Es kann nicht sein, dass die angemessene Versorgung gerade in der Fläche in diesem Bereich an Zuständigkeitsfragen – und um die geht es am Ende auch – bei der Finanzierung scheitert. Daher unsere Forderung an die Bundesregierung in der Entschließung: Überlegen wir uns gemeinsam mit den Ländern – nicht gegeneinander –, wie eine vernünftige und strukturierte finanzielle Grundlage aussehen kann!
Sonst stehen wir nämlich im nächsten, übernächsten oder in drei Jahren wieder vor der gleichen Frage.
Deswegen unser Appell an die Länder. Wir haben die Länderinteressen abgewogen und auch berücksichtigt. Der Gesetzentwurf enthält einen weiten Entscheidungsspielraum für die Länder, wie der Zugang zur Schuldnerberatung sichergestellt wird. Daher bitten wir auch die Länder um eine breite Unterstützung für dieses, wie ich finde, gelungene Gesetz.
Die Kostenfrage – dazu haben wir eben schon viel gehört – kann man durch kluge Änderungen bei den sonstigen Verfahren regeln. Das ist auch in der Entschließung enthalten. Die Digitalisierung der Schuldnerberatungsprozesse und des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist von zentraler Bedeutung, um einerseits die Kostenstruktur zu halten und andererseits Prozesse zu verschlanken und zu beschleunigen. Der Verband der Insolvenzverwalter hat dazu in seiner Stellungnahme in der Anhörung schon sehr viele kluge Vorschläge gemacht, die wir uns im Prozess näher ansehen sollten, und auch deutlich gemacht, dass ein massiver Einspareffekt und auch eine deutliche Beschleunigung möglich sind, was uns hilft.
Ergänzend dazu – wir stehen ja vor den Haushaltsberatungen – kommt das Thema „Digitalisierung der Schuldnerberatung“ auf den Tisch. Auch da werden wir deutliche Effekte erzielen und die Möglichkeiten, in die Fläche zu kommen, deutlich erhöhen.
Ich möchte mich auch bei der SPD bedanken. Ich glaube, das werden sehr schnelle und kollegiale Verhandlungen. Denn weil die Umsetzungsfrist für die EU-Verbraucherkreditrichtlinie am 20.11. endet, ist es notwendig, schnell zu handeln. Weitere Dinge, die wir in der Entschließung adressiert haben – gerade zum Thema „Finanzierung und Standards“ –, können wir jetzt nicht übers Knie brechen, sondern müssen sie nachgelagert auf vernünftige Art und Weise regeln.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Stefan Schmidt das Wort erteilen.