Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, im ersten Moment ist man geneigt, sich zu freuen über diesen Gesetzentwurf und über die Tatsache, dass nun Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler 200 Euro Energiepreispauschale bekommen sollen. Auf den zweiten Blick gefriert einem allerdings das Lächeln und die Freude im Gesicht. Warum? Ihre Ankündigung ist vom September, jetzt haben wir November.
Wir haben gerade die Rede der Ministerin gehört und versuchen verzweifelt, zwischen den Zeilen zu hören, wer denn nun die Plattform, auf der man den Antrag auf die 200 Euro stellen kann, eigentlich erstellt, verantwortet und betreibt. Frau Ministerin, das mit der Expertise von Sachsen-Anhalt klingt gut, aber es ist nicht die Antwort auf die Frage: Wer soll es machen? Wir sagen ganz klar: Natürlich muss es der Bund machen. Es ist peinlich, dass Sie sich nur mit einem Verweis auf die Expertise von Sachsen-Anhalt hier in die Debatte schleichen, ganz ehrlich.
Deswegen: Wir wissen nicht, wer es macht.
Wir wissen nicht, wie es gemacht werden soll, wie die Antragsstellung laufen soll, digital oder nicht digital.
Wir bekommen nur einen hohlen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Länder werden nach ihrem eigenen Bekunden nicht eingebunden, sollen aber dann die Verwaltungskosten tragen für ein Instrument, dessen Gelder der Bund gerne ausschütten möchte.
Wir sagen: Alles falsch! Sie haben seit September Zeit gehabt, das umzusetzen. Seit September ist nichts passiert außer Tiefschlaf im Ministerium. Das ist peinlich,
peinlich genug auch deswegen, weil Sie ja die Studierenden am Anfang komplett vergessen hatten, übrigens neben den Rentnerinnen und Rentnern.
Deswegen sagen wir ganz klar: Die Plattform muss der Bund machen, und zwar zügigst. Dafür hatte er Zeit genug. Die Verwaltungskosten muss ebenfalls der Bund übernehmen. Dann können wir miteinander darüber reden, ob das Instrument funktioniert oder nicht.
Vielen herzlichen Dank.
Für die SPD-Fraktion hat das Wort die Kollegin Dr. Lina Seitzl.