Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn das heute mindestens schon das fünfte Gesetz ist, über das wir beraten – von diesem profitieren insbesondere Studierende, aber auch Fachschülerinnen und Fachschüler in dieser Situation mit den hohen Preisen –, dann zeigt das doch vor allem eins: Diese Koalition nimmt die Lebenslage junger Menschen ernst. Wir sind bereit, nachzubessern. Wir lassen sie in dieser Zeit mit hohen Preisen eben nicht alleine, sondern sie werden – das ist auf dem Kontoauszug nachprüfbar – unterstützt.
Wir wollen einer Gruppe mit einem hohen Armutsrisiko helfen; mehr als ein Drittel aller Studierenden gelten als armutsgefährdet. Wir tun das auf zweierlei Art und Weise:
Erstens. Wir schaffen einen Rechtsanspruch. Das heißt, wir verteilen keine Wohltat, sondern wir schaffen im Gesetzblatt einen Anspruch auf Unterstützung für diejenigen, die es besonders schwer haben jetzt bei hohen Energiekosten.
Zweitens. Ich verstehe die Hinweise aus der Opposition zum Verfahren nicht; denn wir werden ein sehr schlankes Verfahren haben.
Es bedarf keiner Kontoauszüge als Armutsnachweise, so wie das bei der Überbrückungshilfe in der Coronapandemie beispielsweise noch der Fall war, sondern es gibt drei Schritte: Online-Antrag stellen, Identitätsprüfung im Hintergrund, dann kommt die Auszahlung.
Das ist effektiv; das ist rechtsverbindlich; das ist wirksam. Das kommt bei den Leuten am Ende auch tatsächlich an.
Ich möchte den Hinweis, den meine Kollegin Lina Seitzl schon gemacht hat, an dieser Stelle noch mal aufgreifen: Wir machen jetzt die gesetzliche Grundlage in sehr hohem Tempo. Wir stellen das Geld in dieser Woche mit dem Haushalt bereit. Die Erwartung an die Bundesregierung ist, dass wir jetzt dazu kommen, dass die Plattform schnellstens an den Start geht, und dass es Anfang des Jahres zur schnellen Auszahlung an die Studierenden kommt. Das muss unser ehrgeiziges Ziel sein. Das ist unsere Erwartung.
Die Einmalzahlung ist ja eingebettet in mehrere Maßnahmen – das ist auch schon von mehreren Rednern vorgetragen worden –: die zwei Heizkostenzuschüsse, die wir verabschiedet haben, die Energiepreispauschale. An der Stelle noch mal der Hinweis, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union: Dass Ihr Fraktionsvorsitzender sich gestern hierhinstellte und zum wiederholten Male wahrheitswidrig behauptete, die Studierenden seien bei der Energiepreispauschale nicht berücksichtigt gewesen, ist ein starkes Stück. Ich gebe Ihnen den Rat: Fragen Sie doch einfach mal Studierende aus Ihren Wahlkreisen. Die haben nämlich, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben,
im September die Energiepreispauschale bereits überwiesen bekommen.
Deshalb: Ich weiß nicht, ob Herr Merz nicht Bescheid weiß, ob Sie ihn besser briefen müssen, dann ist das so,
oder ob er es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt; das kann ja auch sein. Sicher ist aber: Dieser haltlose Unsinn darf sich nicht weiter verbreiten.
Er hilft den Studierenden nicht. Es ist haltloser Unsinn!
Es ist vollkommen richtig, dass wir im Blick behalten, was wir jetzt kurzfristig tun müssen, auch bereit sein müssen, nachzubessern, aber auch das im Blick behalten, was zu Recht langfristig erforderlich ist. Wir haben die BAföG-Novelle schon in Kraft gesetzt. Wir wollen, dass mehr junge Menschen ihre Ausbildung durch BAföG abgesichert machen können. Wir haben den Mindestlohn auf 12 Euro erhöht. Das ist für all jene Studierende, die auf eine Nebentätigkeit angewiesen sind, eine substanzielle Lohnerhöhung gewesen, der die Union übrigens ihre Zustimmung verweigert hat. Das sind Aufgaben, die langfristig vor uns liegen. Deswegen sage ich: Heizkostenzuschuss I und II, die Einmalzahlung der Energiepreispauschale, BAföG und auch die Mindestlohnerhöhung sind Maßnahmen, die helfen. Am Ende wird sich das auf dem Kontoauszug nachlesen lassen. Und wenn wir noch mal helfen müssen, werden wir das auch noch mal tun.
Herzlichen Dank.
Der letzte Redner in der Debatte ist für die Unionsfraktion der Kollege Lars Rohwer.