Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der digitale Rechtsstaat ist unser Ziel; denn die Lebensrealität so vieler Menschen in diesem Land ist längst digital, und der Rechtsstaat muss den Menschen dienen.
Beharrlich, unermüdlich und unaufhaltsam, immer weiter arbeiten wir daran, unser Ziel zu erreichen, Schritt für Schritt. Die Einführung des elektronischen Bundesgesetzblattes ist ein überfälliger und wichtiger Schritt. Es ist kaum zu glauben, dass es für die amtliche Verkündung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes bis heute noch Papier braucht. Das ändern wir jetzt. Künftig erfolgt die amtliche elektronische Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Internetplattform. So werden wir schneller, transparenter und ressourcenschonender:
Schneller: Bisher werden mehrere Veröffentlichungsgegenstände regelmäßig – aus drucktechnischen Gründen und um Ressourcen zu sparen – zu einer Ausgabe des Bundesgesetzblattes gebündelt. Das ist künftig nicht mehr erforderlich. Wir stellen auf das System der Einzelverkündung um. Eilfälle sind damit kein Problem mehr.
Transparenter: Bislang muss die gedruckte verbindliche amtliche Fassung entweder gegen Bezahlung abonniert oder in Bibliotheken eingesehen werden. Frei online zu finden sind nur elektronische Kopien mit eingeschränkter Funktionalität. Das neue elektronische Bundesgesetzblatt wird für jedermann barrierefrei und kostenfrei zugänglich sein. Es kann ohne Einschränkungen gespeichert und genutzt werden. Ziel ist es, dass die Veröffentlichung längerfristig in einem gängigen maschinenlesbaren, automatisiert auswert- und verarbeitbaren, strukturierten Dateiformat erfolgt.
Ressourcenschonender: Durch den Wegfall der Papierausgaben des Bundesgesetzblattes können jedes Jahr bis zu 2,5 Kilometer Papier eingespart werden. Meine Damen und Herren, das ist die Strecke von hier bis zur anderen Seite des Tiergartens. Es ist doch Wahnsinn, dass niemand früher darauf gekommen ist. Danke an unseren Justizminister, der endlich entschlossen ans Werk gegangen ist!
Aber er wird sicher nicht ruhen, wir als Freie Demokraten werden nicht ruhen, und auch die Ampelkoalition wird nicht ruhen, Schritt für Schritt weiter Richtung digitaler Rechtsstaat. Wir werden die Voraussetzungen für virtuelle Rechtsantragstellen schaffen. Anträge und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle können dann per Video gegenüber der Geschäftsstelle abgegeben werden. Wer beispielsweise einen Beratungshilfeschein benötigt, muss dann keine weiten Wege und Fahrtkosten mehr auf sich nehmen.
Wir machen Videoverhandlungen zum Alltag. Gerichte sollen sie künftig nicht mehr nur gestatten, sondern auch anordnen können. Wenn die Parteien das gemeinsam wollen, soll das Gericht künftig dem Wunsch entsprechen. Abweichende Entscheidungen sind zu begründen und können angefochten werden. Wenn Tag für Tag weniger Parteien, Anwälte, Zeugen und Sachverständige quer durch die Republik reisen müssen, spart das Ressourcen und Zeit bei den Betroffenen, macht die Terminierung einfacher und Verfahren schneller.
Das Projekt der Erprobung eines vollumfänglich digitalen zivilgerichtlichen Onlineverfahrens für geringe Streitwerte ist bereits gestartet. Solche Verfahren werden den Zugang zum Recht niederschwelliger machen und Menschen, denen der Aufwand zur Geltendmachung ihrer berechtigten Ansprüche sonst unverhältnismäßig erscheint, wieder an den Rechtsstaat glauben lassen.
Strafverfahren machen wir gerechter. Richter, Staatsanwälte und Anwälte machen sich heute in einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor einem Land- oder Oberlandesgericht ihre eigenen Notizen. Eine objektive, zuverlässige Dokumentation des Inhalts der Hauptverhandlung gibt es nicht. Mit der Einführung der audiovisuellen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung werden die Aussagen künftig automatisch transkribiert, damit auch im Nachgang jeder sicher weiß, was gesagt worden ist – Schritt für Schritt weiter Richtung digitaler Rechtsstaat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr dankbar, dass es heute zur Einführung des elektronischen Bundesgesetzblattes und zu der dazu erforderlichen Grundgesetzänderung wohl eine breite Mehrheit geben wird. Aber auch für den weiteren Weg gilt: Gehen Sie mit!
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist für Die Linke Clara Bünger.