Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erinnere mich noch sehr gut an den 1. April 2019. Das war der Tag, an dem ich am Landgericht Hagen zur Richterin ernannt worden bin. Nach meiner Vereidigung wurde ich in ein Büro gebracht, in meine kleine Kammer.
Wer schon mal in einem Richterbüro war, wird sich daran erinnern, dass es dort immer viele Aktenberge gibt. In meinem Gericht war das etwas anders; denn das Landgericht Hagen war eines der ersten Gerichte in Nordrhein-Westfalen, das seinerzeit die E-Akte pilotieren durfte. Das war ein Meilenstein für die Justiz. Heute, über sechs Jahre später, haben die allermeisten Gerichte in Deutschland tatsächlich die E-Akte und sind digitalisiert. Das war ein langer Prozess, ein schwieriger Prozess, aber ein längst überfälliger Prozess.
Heute gehen wir den nächsten notwendigen Schritt bei der Digitalisierung der Justiz. Mit dem Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Onlineverfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit wird es bald möglich sein, einen Zivilprozess komplett digital zu führen. Damit wird die Justiz nicht nur digitaler, effizienter und bürgerfreundlicher, sondern auch schneller; und das ist ein wichtiger Schritt. Ich danke Frau Bundesministerin Dr. Hubig, die heute nicht anwesend ist, dass sie dieses wichtige Thema direkt zu Beginn ihrer Amtszeit wieder aufgerufen hat.
Worum es in dem Gesetz geht, haben gerade schon die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, vor allem Frau Hierl, erklärt. Deshalb möchte ich darauf nicht mehr eingehen, sondern auf viel interessantere Argumente, die ich hier gehört habe.
Ich will gerne mit dem Kollegen Valent anfangen. Sie sprachen davon, dass es ein großer Eingriff in die Rechte der Menschen wäre, wenn die mündlichen Verhandlungen nicht mehr stattfinden würden. Aber es gibt heute schon eine Vielzahl von Verfahren, die ohne mündliche Verhandlung stattfinden, seien es das schriftliche Verfahren – das kann man sich als Richterin oder Richter aussuchen – oder die Verfahren nach § 495a ZPO. Deshalb lassen Sie uns heute bitte nicht so tun, als ob es keine Verfahren ohne mündliche Verhandlung gäbe. Das würde die ganze Debatte nur verzerren.
Herr Kollege Fetsch, Ihnen muss ich sagen: Obwohl ich gerade Richterin a. D. bin, möchte ich diese Unterstellung, die Richterinnen und Richter würden mündliche Verhandlungen nicht durchführen wollen, um Arbeit zu vermeiden, in aller Klarheit zurückweisen.
Wir haben ehrenhafte Richter in diesem Staat, die sich an all das halten, was wir hier entscheiden.
Kommen wir noch einmal zu den Vorteilen des Verfahrens, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Zugang zu den Gerichten im Bereich von Zahlungsklagen wird vereinfacht und verbessert. Eine Klage kann ohne großen Aufwand direkt vom heimischen Schreibtisch aus bei Gericht eingereicht werden. Durch Standardisierung und Strukturierung des Prozessstoffes können Verfahren deutlich beschleunigt werden. Wir kritisieren doch immer, dass die Verfahren zu lange dauern. Jetzt gehen wir diesen Schritt und hören wieder Kritik. Das ist sehr interessant. Lange Wartezeiten werden damit passé sein.
Schließlich werden auch die Gerichtskosten für das Onlineverfahren im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren gesenkt. Die Bürgerinnen und Bürger werden also auch noch sparen, wenn sie ihr Recht einklagen. Nicht zu vergessen – das kam mir in der Debatte etwas zu kurz –, es werden auch unsere Gerichte langfristig entlastet. Schnellere Verfahren gleich mehr Erledigungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sprechen in diesem Hohen Hause viel über Digitalisierung und Staatsmodernisierung, und das natürlich zu Recht. Was aber oft zu kurz kommt – und da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Dr. Steffen –: Die Justiz hat im Vergleich zu vielen anderen Behörden bereits gezeigt, dass sie willens und in der Lage ist, moderner und digitaler zu werden.
Als ich vor sechs Jahren in meinem Gericht saß, war in einer Kommunalverwaltung noch nicht mal daran zu denken, dass es eine digitale Akte geben würde. Deshalb, glaube ich, müssen wir einfach einmal betonen, bei allem Bedarf, den wir in der Justiz noch haben, dass die Leute da sehr flexibel sind und auch bei der E-Akte mutig vorangegangen sind.
Aber zur Wahrheit gehört auch: Die Erprobung ist immer ein großer Aufwand. Deshalb möchte ich bereits jetzt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Zivilgerichtsbarkeit – seien es Richter, Rechtspfleger oder Servicemitarbeiter – dafür danken, dass sie diese Erprobung mitmachen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Ende. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf ist ein nächster wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Justiz. Wir holen nach, was in den vergangenen drei Jahren von der Ampelregierung versäumt worden ist. Für uns hat die Justiz Priorität.
Der abschließende Redner in der Debatte: Dr. Martin Plum für die Unionsfraktion.