Fast, ja. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute die Gelegenheit zu bekommen, über ein Thema zu sprechen, das mir als promoviertem Wissenschaftler selbst sehr am Herzen liegt. Als Mittelbauvertreter im Senat der Universität Heidelberg hatte ich mit den in dem Antrag angesprochenen Themen tatsächlich umfangreich zu tun. In meiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter hatte ich selbst sechs Arbeitsverträge in dreieinhalb Jahren. Das war in den Jahren 1992 bis 1995.
Ich erwähne das deshalb, weil es zeigt, in welch schwierigem Spannungsfeld wir uns bei diesem Thema schon seit Jahrzehnten bewegen und – erlauben Sie mir die Bemerkung – mit dem wir in Deutschland auch im internationalen Vergleich nicht wirklich alleine sind. Es scheint kein Land ein echtes Universalrezept bei diesem Thema zu besitzen. Ich hoffe allerdings, dass in der Evaluation der Blick über den Tellerrand gewagt wird und mal geschaut wird, welche Einzelheiten wir uns von anderen Ländern abschauen können.
Lassen Sie mich hier kurz den Grundkonflikt skizzieren. Für die Personen, die eine akademische Karriere anstreben, ergeben sich sehr spezifische Anforderungen: auf der einen Seite der Anspruch der wissenschaftlichen Welt, die oft einem extremen Leistungsprinzip folgt, oft nach nicht besonders transparenten Maßstäben beurteilt und die Lehr- und Wanderjahre durchaus als essenziell voraussetzt, auf der anderen Seite der natürlich zutiefst verständliche Wunsch, dass man gerade in Lebensphasen, in denen man zum Beispiel eine Familie gründen möchte, über ein gewisses Maß an Planbarkeit verfügt. Das ist auch ein gesellschaftliches Ziel; denn die damit verbundene Sicherheit stärkt natürlich auch den Wissenschaftsstandort Deutschland, weil sie einfach das Umfeld attraktiver macht. Das heißt also, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern, ist ein Ziel, das uns alle wirklich eint. Es stimmt: In der jetzigen Form und Anwendung kann das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht einfach so fortbestehen; das ist, glaube ich, wirklich allen hier klar.
Aus diesem Grund befindet sich das Gesetz gerade in der Evaluierungsphase, und wir erwarten die Reform Anfang des nächsten Jahres.
Frau Gohlke, einige der Grundgedanken Ihres Antrags finden wir tatsächlich auch in unseren Einschätzungen wieder, zum Beispiel, dass die Dauer der Befristung, egal ob von Drittmittelprojekten oder Projekten aus der Grundförderung, der Dauer der Qualifizierungsphase entsprechen sollte, sodass es während solcher Phasen zu keinen Kettenverträgen kommt. Auch die Definition von zeitlichen Mindestansprüchen, die für die Qualifikation zur Verfügung stehen sollten, halten wir für sinnvoll, ebenso die verstärkte Einführung oder Nutzung von Tenure-Track-Programmen.
An vielen Stellen halten wir den vorliegenden Antrag allerdings für zu wenig flexibel bzw. für den sehr unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Fächer, der verschiedenen Hochschultypen oder der unterschiedliche Projektarten nicht wirklich adäquat angepasst.
Ein Beispiel. Die globale Mindestlaufzeit eines Vertrags von zwei Jahren, wie sie gerade für das studentische Umfeld charakteristisch ist: Wenn man etwa eine Masterarbeit an einem Lehrstuhl schreibt, dann reichen diese zwei Jahre normalerweise nicht. Auch sehr typisch: Man organisiert einen Kongress mit. Auch die Definition der Qualifizierung ausschließlich als Promotion – Kollege Seiter hat das schon erwähnt – greift meines Erachtens zu kurz.
Damit wir uns hier nicht missverstehen: Kettenbefristungen sind natürlich alles andere als erstrebenswert. An dieser Stelle nebenbei bemerkt: Auch hier im Bundestag, in unseren eigenen Büros, bei unseren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gibt es, ebenfalls gezwungenermaßen, Kettenverträge.
Ich möchte an dieser Stelle einen Gedanken formulieren, der den eingangs erwähnten Grundkonflikt berührt und vielleicht Perspektiven aufzeigen kann. Wir sind in Deutschland tatsächlich schlecht darin, Durchlässigkeit bei Karrierewegen zu organisieren. Dies besser zu organisieren, wäre ein entscheidender Gewinn an Flexibilität und an beruflichen Optionen. Die Möglichkeit, leichter zwischen den Welten zu wechseln – aus der Akademie in die Wirtschaft oder die Verwaltung und wieder zurück –, davon könnten alle profitieren.
In diesem Bereich sind uns andere Länder tatsächlich voraus.
Das Aufbrechen von Karrieresilos, das wechselseitige Befruchten von unterschiedlichen Bereichen eines Themas, das grundlegende Kennenlernen unterschiedlicher Arbeitsbereiche und Methoden wären Ziele, die nicht nur viele Menschen in unserem Land persönlich, sondern auch uns als Gesellschaft voranbringen könnten. Die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes kann dabei nur ein erster Baustein sein, ein kleiner Schritt hin zu einer moderneren, flexibleren und am Ende des Tages humaneren Lebensplanung; denn das ist das Ziel jeder sozialdemokratischen Politik – ebenso wie die Stärkung unseres Forschungsstandortes Deutschland.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Becker. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Katrin Staffler, CDU/CSU-Fraktion.