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87. Sitzung
Mittwoch, 1. März 202320. Wahlperiode, 87. Sitzung
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich Ihre Feststellung zurückweisen und ansonsten auf die beiden Fragen bejahend antworten: Ja, wir halten die Schuldenregel der Verfassung ein, und das auch für das gesamte Haushaltsjahr 2024, sofern es nicht unerwartete neue Ereignisse gibt, die den Staat zwingen, zu handeln. Solche sind – Gott sei Dank – heute aber nicht absehbar.

Eine Nachfrage.

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