Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Wie auf Bestellung konnte der Kollege Brandner der Versuchung wieder mal nicht widerstehen, diese Debatte als Stichwort zu nutzen, um das Parlament und seine Arbeit verächtlich zu machen und herabzuwürdigen.
Meine Damen und Herren, zu Beginn einer jeden Wahlperiode beschließen wir in einem transparenten, nachvollziehbaren und plausiblen Verfahren, wie die Diäten der Abgeordneten dieses Hauses angepasst werden sollen. Und das ist immer der Augenblick, in dem Kritiker des Parlamentarismus die Gelegenheit ergreifen, um dem Bundestag vorzuwerfen, die erste Amtshandlung sei nichts anderes, als die eigenen Vorteile zu sichern.
Aber die Wahrheit ist doch, dass das Bundesverfassungsgericht selbst in dem schon erwähnten Diätenurteil von 1975 verlangt hat, dass die Abgeordneten die Entwicklung ihrer Diäten im Plenum diskutieren und in einem offenen Verfahren vor den Augen der Öffentlichkeit beschließen müssen. Denn das, so das Gericht, sei neben dem Bundespräsidenten und dem Gericht selbst die einzige wirksame Kontrolle, weil der Bundestag hier ja in eigener Sache entscheidet.
So hat eine Expertenkommission 2013 empfohlen, dass die Entwicklung der Abgeordnetendiäten an die Entwicklung der Löhne im Land angepasst werden soll, und über diese Anpassungsregelung – nur darüber – muss der Bundestag nach dem Gesetz innerhalb der ersten drei Monate der Wahlperiode abstimmen. Genau dieser Empfehlung der Expertenkommission folgt auch der 20. Deutsche Bundestag mit dem heutigen Beschluss, meine Damen und Herren.
Wir beschließen also heute keine Diätenerhöhung, sondern wir bestimmen über das unserer eigenen Bewertung entzogene Verfahren, wie die Diäten sich in der Wahlperiode entwickeln sollen. Und wie könnte man besser widerlegen, dass wir unsere Diäten nach Gutdünken festsetzen, als dadurch, dass wir die Diätenentwicklung an ein sachliches, unserem Zugriff entzogenes Kriterium wie die allgemeine Lohnentwicklung im Land koppeln, meine Damen und Herren? Deswegen sind die Diäten coronabedingt in den letzten zwei Jahren auch nicht gestiegen, sondern sogar gesunken.
Natürlich gibt es zu allen Zeiten immer wieder Diskussionen und Kritik bezüglich der Höhe der Diäten. Bei den Bruttobezügen orientieren wir uns an den Besoldungsgruppen R 6 für Bundesrichter und B 6 für Bundesbeamte, was der Besoldung eines Unterabteilungsleiters in einem Ministerium entspricht, und diese Bruttodiäten sind natürlich mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Mit der Höhe der Bezüge stellen wir eine der Verantwortung und Stellung eines Abgeordneten angemessene Entschädigung sicher. Die Diäten sollten so hoch sein, dass ein Bundestagsmandat auch für jemanden attraktiv ist, der bereits eine gewisse Lebensstellung erworben hat. Wenn die Diäten zu niedrig wären – auch das ist ein wichtiger Gedanke –, dann wäre ein Bundestagsmandat ein Privileg für jemanden, der über irgendwelche anderen regelmäßigen Einkünfte verfügt oder Vermögen besitzt. Das kann niemand wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Aus all diesen Gründen halten wir das gefundene Verfahren, das wir heute beschließen wollen, für hinreichend transparent und auch gut begründbar und werden deshalb diesem Verfahren auch in dieser Wahlperiode zustimmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Thomae. – Als nächste Rednerin erhält das Wort Nicole Gohlke für Die Linke.