Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wollen wir einen Beschluss fassen, dass das Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes auch für die 21. Wahlperiode gelten soll. Das klingt jetzt sehr technisch und beinhaltet eigentlich nur, dass wir uns über die Frage, wie es mit den Diäten weitergehen soll, Gedanken machen müssen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen wir Abgeordnete selber entscheiden, wie unsere Diäten ausgestaltet sein sollen; das ist auch sachgerecht. Wer sonst sollte das tun? Gleichzeitig birgt das natürlich ein hohes Verhetzungspotenzial; denn die große Mehrheit der arbeitenden Menschen in unserem Land kann nicht über ihr eigenes Gehalt entscheiden. Hinzu kommt, dass wir aus Steuermitteln finanziert werden und schon aus diesem Grunde eine besondere und manchmal auch sehr kritische Beobachtung der Menschen entsteht.
Umso wichtiger ist es, dass wir bei der Festlegung der Diätenhöhe transparent und vor allen Dingen nachvollziehbar handeln. Deswegen hat der Deutsche Bundestag eine Expertenkommission eingesetzt – bestehend übrigens aus allen gesellschaftlich relevanten Gruppen wie Wissenschaftlern, Handwerkern, Gewerkschaftern –, die dann 2013 einen Bericht vorgelegt und Vorschläge gemacht hat, wie die Höhe der Diäten und auch die Entwicklung der Diäten ausgestaltet sein sollen.
Herausgekommen sind zwei Empfehlungen. Um es in der Kurzversion vorzutragen: Zum einen sollen sich unsere Bezüge an den Besoldungsgruppen der obersten Bundesrichter orientieren. Bei aller Unterschiedlichkeit zur Tätigkeit der obersten Bundesrichter ist uns gemeinsam, dass wir unabhängig sind und dass wir Entscheidungen für das ganze Land treffen. Zum anderen gibt es die Empfehlung, dass wir die Entwicklung der Diäten an die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland koppeln sollen. Damit das gilt, müssen wir nach dem Abgeordnetengesetz heute diesen Beschluss fassen.
Die Kritiker werden jetzt einwerfen, dass die Diäten in den vergangenen Jahren doch die meiste Zeit gestiegen seien und dass der Lohnindex 2024 eine Erhöhung vorsieht, sodass wir am 01.07.2025 eine kräftige Diätenerhöhung bekommen werden. Das stimmt insofern, als dass wir in den letzten Jahren tatsächlich eine Gott sei Dank positive Entwicklung des Nominallohnindexes zu verzeichnen hatten. Es gab aber auch schon Minusrunden,
zum Beispiel 2021. 2020, im ersten Coronajahr, in dem die Nominallohnentwicklung plus 2,6 Prozent betragen hat, haben wir freiwillig auf eine Diätenerhöhung verzichtet.
Wenn wir diesen Beschluss heute fassen, bleiben die Diäten an die durchschnittliche Entwicklung der Löhne und Gehälter der arbeitenden Menschen in Deutschland gekoppelt; sie befinden sich damit übrigens exakt auf dem Besoldungsniveau der obersten Bundesrichter. Das ist nachvollziehbar, das ist fair, und das ist im Übrigen angesichts unserer verantwortungsvollen Tätigkeit aus meiner Perspektive auch angemessen. Insoweit werbe ich um Zuspruch und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Stephan Brandner für die AfD-Fraktion.