Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auf die Europawahl im nächsten Jahr. Da werden meine Frau und ich wie immer zur Wahl gehen können, und als europäische Familie tun wir das in zwei Ländern: Meine Frau wird in Tschechien wählen und ich in Deutschland.
Ganz besonders wird dieser Tag meinem Sohn in Erinnerung bleiben. Jonas darf das erste Mal überhaupt an einer Wahl teilnehmen. Jonas ist Jahrgang 2006 und wird an diesem Tag 17 Jahre alt sein.
Er darf das aufgrund der von uns im letzten Jahr beschlossenen Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.
Das war ein erster wichtiger Schritt zur Modernisierung des europäischen Wahlrechts. Wir als Ampel geben uns aber mit diesem ersten Schritt nicht zufrieden: Als Fortschrittskoalition möchten wir ein modernes, gerechtes Wahlrecht für die kommenden europäischen Wahlen nach 2024 einführen. Wir möchten ein wirkliches Spitzenkandidat/-innenprinzip. Wir möchten wirklich transnationale Listen, das heißt gesamteuropäische Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen EU-Ländern. Wir möchten die Grundlagen dafür schaffen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Bedeutung dieser Wahlen zum Europäischen Parlament noch besser erkennen und erfahren können, dass ihre Stimme wirklich zählt. Dies beugt Europaverdrossenheit vor und stärkt die Identifikation mit dem großen Friedensprojekt Europäische Union.
Dieses Reformbedürfnis wurde dabei nicht nur bei uns in Deutschland erkannt, sondern das ist ein gesamteuropäisches Thema. Es ist daher richtig, dass das Europäische Parlament dieses Thema diskutiert hat und im Mai des letzten Jahres den Vorschlag eines neuen europäischen Direktwahlaktes beschlossen hat – mit Ihren Stimmen.
Wir haben bereits davor, im Herbst 2021, in unserem Ampelkoalitionsvertrag Folgendes vereinbart:
Wir unterstützen ein einheitliches europäisches Wahlrecht mit teils transnationalen Listen und einem verbindlichen Spitzenkandidatensystem. Wenn bis zum Sommer 2022 kein neuer Direktwahlakt vorliegt, wird Deutschland dem Direktwahlakt aus 2018 auf Grundlage eines Regierungsentwurfes zustimmen.