Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland ist der Steuervollzug Aufgabe der Länder.
Zum Steuerfall „Warburg Bank“ gibt es deshalb seit zweieinhalb Jahren einen Untersuchungsausschuss, und zwar dort, wo er hingehört: in Hamburg. Dort wurden alle relevanten Zeugen vernommen, alle Akten gesichtet,
alle Fragen gestellt und beantwortet.
Das Ergebnis nach diesen zweieinhalb Jahren ist eindeutig: An all diesen Unterstellungen – Herr Middelberg, keine neue Indizien – ist nichts dran. Es gab keine Verfehlungen der zuständigen Hamburger Behörden. Es gab keine politische Einflussnahme.
Es gibt keinen finanziellen Schaden. Kein Steuergeld ist verloren gegangen.
Auch wenn Ihnen das politisch überhaupt nicht schmeckt: Nehmen Sie das zur Kenntnis, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Dennoch will die CDU/CSU einen nahezu identischen Untersuchungsausschuss im Bundestag einrichten. Es ist offensichtlich: Der CDU/CSU geht es nicht um Erkenntnisgewinn, sondern um reine Stimmungsmache gegen Bundeskanzler Olaf Scholz.
Beim intensiven Durchlesen Ihres Antrags stellt sich schon die Frage: Was wollen Sie eigentlich wirklich Neues untersuchen? Da gibt es nämlich wenig bis gar nichts, auch in Ihrem Antrag nicht. Um es an drei Beispielen konkret zu machen:
Die Union will vermeintlich klären, ob es eine politische Einflussnahme auf ein Steuerverfahren in Hamburg gab.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss in Hamburg hat sich damit intensiv beschäftigt und auch Antworten geliefert. Ich zitiere als Erinnerungsstütze für Sie aus dem „Hamburger Abendblatt“ vom 18. Juni 2021:
Die frühere Leiterin des Hamburger Finanzamts für Großunternehmen … hat im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss … am Freitagabend betont, dass … es keine politische Einflussnahme gab.
Wen und was wollen Sie dazu eigentlich noch fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Beispiel zwei. Sie wollen vermeintlich wissen, wer die Verantwortung trägt – so schreiben Sie es – „für etwaige politische Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Folgen“.
Allein, es gab und gibt keinen finanziellen Schaden. Das wissen Sie auch ganz genau.
Es gab auch nie die Gefahr einer Verjährung; auch die gab es nicht. Es gab im Hamburger Finanzamt die Frage, inwieweit die Rückforderung der Warburg Bank 2016
rechtlich durchsetzbar ist, und die Entscheidung, diese Gelder vorerst nicht zurückzufordern.
Der damalige Staatsanwalt in Köln, der die Ermittlungen gegen die Warburg Bank führte, war über diese Vorgänge informiert und betonte im Hamburger Untersuchungsausschuss, er sei mit der Entscheidung der Hamburger Finanzbehörden – Zitat – „absolut d’accord“ gewesen. Nach der juristischen Klärung durch das Landgericht Bonn im März 2020 hat die Hamburger Steuerverwaltung die Gelder auch sofort zurückgefordert, sogar mit finanziellem Gewinn, weil es noch entsprechende Verzugszinsen gab. Es ist alles schon bekannt, auch über die Zeitungen. Wen oder was wollen Sie hierzu überhaupt noch fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Zuletzt Beispiel drei. Sie wollen wissen, ob es vermeintliche Widersprüche in den Aussagen von Olaf Scholz gab.
Also hierzu, liebe Kolleginnen und Kollegen, waren am Freitag letzter Woche zwölf Bundestagsabgeordnete im Hamburger Untersuchungsausschuss. Die „SZ“ vom 14. April 2023 schreibt:
Die Befragung zur Befragung … erstreckt sich an diesem Freitag über mehrere Stunden, die Eindrücke der Zeugen decken sich in wesentlichen Punkten. Scholz habe im Finanzausschuss betont, dass zum Fall alles bekannt sei, über die Berichterstattung hinaus könne er keine Auskunft geben.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht wegen vermeintlicher Falschaussage von Olaf Scholz.
Ergo: Auch hier nichts, kein Widerspruch! Wen oder was wollen Sie hier eigentlich noch fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Es könnten noch weitere solcher in Fragen gekleideter Unterstellungen aus Ihrem Antrag aufgezählt werden, die längst aufgeklärt und widerlegt sind.
Übrigens, zu der Frage, Herr Middelberg, ob es Ihnen tatsächlich um Erkenntnisgewinn geht: Es gab 2020 drei Sitzungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, in denen Olaf Scholz
genau zu dem Thema Rede und Antwort stand.
Herr Hauer, Sie gerieren sich hier als Chefaufklärer.
Damals hatten Sie die große Gelegenheit, Fragen zu stellen. Und was war?
In der Sitzung am 3. April, Herr Hauer, haben Sie keine einzige Frage gestellt.
In der Sitzung am 1. Juli haben Sie keine einzige Frage gestellt.
Auch in der Sitzung am 9. September – sagen Sie es selber! – haben Sie keine einzige Frage gestellt.
Ihr Interesse und das Ihrer Kollegen an dem Thema war sehr begrenzt, bis Olaf Scholz zum Kanzlerkandidaten der SPD ausgerufen wurde. Dann wurde das für Sie ein politisches Thema. Seitdem wiederholen Sie falsche, längst widerlegte Unterstellungen, um Stimmung zu machen – damals gegen den Kanzlerkandidaten der SPD, jetzt gegen den Bundeskanzler. Und das wird Ihnen wieder nicht gelingen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Noch zu einer letzten relevanten Frage. Das Instrument „Untersuchungsausschuss“ ist ein wichtiges Element der parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung und ein wichtiges Minderheitenrecht der Opposition. Es ist daher übrigens wenig geeignet für politische Instrumentalisierung und Klamauk.
Dieses Recht auf Untersuchung hat jedoch auch verfassungsrechtliche Grenzen. Wenn sich, wie in Ihrem Antrag, überwiegende Teile des Untersuchungsauftrags auf das Handeln der Freien und Hansestadt Hamburg beziehen, dann drängt sich geradezu die Frage auf, inwieweit Teile Ihres Untersuchungsauftrags und die Fragen von unserer Verfassung überhaupt noch gedeckt sind. Denn die Regierungs- und Verwaltungskontrolle des Parlaments – ein wichtiges Recht –, wie zum Beispiel ein Untersuchungsausschuss, hat das Verhalten der eigenen Exekutive zum Gegenstand. Der Bundestag kontrolliert die Bundesregierung. Die Regierungen der anderen Gebietskörperschaften unterliegen der Kontrolle ihrer Parlamente. Genau so wurde es übrigens auch bei der Einsetzung des Cum-ex-Untersuchungsausschusses 2016 von CDU/CSU und SPD gemeinsam formuliert. Ich mache es Ihnen mal griffiger: Die Maskendeal-Affäre des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder
wird deshalb nicht im Deutschen Bundestag,
sondern im Bayerischen Landtag aufgeklärt.
Da gibt es übrigens mehr zu untersuchen und zu holen als hier.
Es lässt sich also abschließend sagen: Inwieweit die Ausweitung des Untersuchungsverfahrens auf eine rein Hamburger Angelegenheit einen verfassungsrechtlichen Eingriff in deren staatliche Hoheit bedeutet, scheint mir die allererste Frage zu sein, die der Geschäftsordnungsausschuss, an den wir heute den Antrag der CDU/CSU überweisen, wird klären müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Allen weiteren Schritten sehen wir gelassen und mit großem Vertrauen entgegen.
Vielen Dank.