Herr Kollege Hilse, Sie haben in Ihrer persönlichen Erklärung drei Aspekte benannt. Ich würde gerne darauf eingehen wollen.
Das Erste ist Ihre Behauptung, dass wir – ich weiß nicht genau, wer mit „wir“ gemeint ist, ob das die Koalition oder vielleicht die Bundesregierung ist; Sie müssten eigentlich die Bundesregierung ansprechen; denn die kann aufgrund dieses Gesetzes, wenn wir es verabschieden, Maßnahmen ergreifen – einfach wahllos in diesem Land Unternehmen enteignen könnten. Und das ist falsch; das ist richtig falsch.
Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass es eine Klage aufgrund der Maßnahmen, die die Bundesregierung auf Basis des Energiesicherungsgesetzes vorgenommen hat, gegeben hat und dass über Klagen in Deutschland für gewöhnlich nicht vom Parlament oder von der Regierung, sondern von ordentlichen Gerichten entschieden wird. Dieses ordentliche Gericht, welches diese Klage vorliegen hatte, hat nun entschieden, dass die Maßnahmen, die die Bundesregierung auf Basis unserer Beschlüsse und des Energiesicherungsgesetzes im letzten Jahr ergriffen hat, alle rechtens waren. Es ist vollumfänglich bestätigt worden, was diese Bundesregierung im letzten Jahr zur Wahrung der Energieversorgungssicherheit in Deutschland unternommen hat. Das ist ein riesiger politischer Erfolg.
Es gibt keine einzige Einschränkung in diesem Gerichtsurteil, die besagen würde, es hätte hier eine Verfehlung gegeben. Das müssen Sie erst mal schaffen in einer so bedrohlichen Situation, in der Sie Gesetze auch in sehr kurzer Frist machen müssen. Wir haben das im letzten Jahr erreicht. Deswegen ist das hier ein großer politischer Erfolg für die Ampel. Dieses Gesetz ist also vollumfänglich bestätigt worden.
Herr Kollege, vielen Dank. Die Zeit für die Antwort auf die Kurzintervention ist in sieben Sekunden zu Ende. Sie könnten noch einen halben Satz sagen.
Sie stehen nicht für Frieden, Sie stehen nicht für Freiheit; Sie stehen für Hass und Hetze.
Danke.
Ralph Lenkert hat jetzt das Wort für die Fraktion Die Linke.