Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Lieferkettengesetz
verfolgt wichtige Anliegen – ganz klar –: die Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes. Das klang ja auch mehrfach an. Aber, Frau Conrad, Frau Roth: Wer wäre denn nicht dafür? Kommen Sie uns doch nicht immer mit dem großen moralischen Zeigefinger! Wir sind alle dafür.
Gute Absichten allein führen aber nicht automatisch zu guten Gesetzen. Deshalb müssen wir bestehende Gesetze immer wieder hinterfragen, so auch das Lieferkettengesetz.
Was ist dann das Problem mit diesem Gesetz? Noch einmal: Es sind nicht die Ziele. Aber es gibt hier einen großen Zielkonflikt. Einerseits wollen und brauchen wir möglichst freien Handel. Ich muss wohl nicht erklären, dass das für uns in Deutschland sehr wichtig ist. Andererseits wollen wir natürlich, dass alle Menschen in Würde leben können. Diese Ziele kann ich aber nicht nur mit einem wirtschaftspolitischen Instrument erreichen; das funktioniert nicht. Das wissen wir aus Theorie und Praxis.
Deshalb plädiere ich dafür, diese Anliegen sauber voneinander zu trennen. Für den Freihandel haben wir die Handelspolitik, und für das Erreichen von Menschenrechtsstandards und Umweltzielen ist vor allem die Diplomatie gefordert. Hier brauchen wir internationale Kooperation und eine effektive Entwicklungspolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen den Ländern im Aufholprozess die Möglichkeit geben, sich wirtschaftlich zu entwickeln, um so der Armutsfalle zu entkommen.
Dafür braucht es eben kein Lieferkettengesetz, sondern gute Vereinbarungen für mehr wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Statt also die Ursachen anzugehen – geringe Einbindung in die Weltwirtschaft, mangelnde Bildung, fehlende Rechtsstaatlichkeit –, verlassen sich die Anhänger des Lieferkettengesetzes auf eine Papierlösung. Wir müssen Menschenrechte aber nicht auf dem Papier schützen, sondern in der Realität.
Gleichzeitig macht das Lieferkettengesetz unseren Unternehmen das Leben schwer. Das sind Unternehmen – das will ich hier mal ganz deutlich sagen –, die ganz überwiegend in großer sozialer Verantwortung geführt werden, gerade im Mittelstand. Das Unternehmensbild, das hier immer gezeichnet wird, ist nämlich für meinen Geschmack ein ziemlich schräges.
In seiner derzeitigen Form ist das Lieferkettengesetz ein wahres Bürokratiemonster. Es erfordert ein Risikomanagementsystem, eine Regelung zur betriebsinternen Zuständigkeit, regelmäßige Risikoanalysen, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation all dessen. All dies belastet eben nicht nur große Firmen, sondern auch den Mittelstand. Der leidet darunter; denn die großen Firmen reichen ihre Bedingungen natürlich an die kleineren weiter – selbst dann, wenn die kleineren gar keinen Einfluss auf die Lieferkette haben.
Nicht weniger Sorge bereitet in diesem Zusammenhang, dass es mit der geplanten europäischen Regelung auch eine zivilrechtliche Haftung geben soll – ein Unding für meinen Geschmack. Die Klageindustrie reibt sich schon jetzt die Hände.
Ich glaube, die Entwicklung der letzten Jahre und Monate hat doch eines sehr deutlich gemacht: Wir als Kontinent müssen wieder wettbewerbsfähiger werden. Deshalb freue ich mich auch, dass die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Überprüfung der europäischen Lieferketten-Richtlinie auf den Weg gebracht hat. Von hier aus kann ich nur sagen: Sie hat dabei unsere volle Unterstützung.
Der Antrag der AfD zeigt einmal mehr, dass Sie sich fortlaufend unserer Ideen bedienen – wieder einmal.
Wieder einmal bedienen Sie sich bei uns. Was Sie fordern, steht bereits im Koalitionsvertrag in Zeile 1 909 ff. Gucken Sie mal rein! Wir wollen ein Gesetz, das die internationale Unternehmensverantwortung in den Blick nimmt, dabei aber sehr schlank und äußerst bürokratiearm ist. Dazu brauchen wir Ihren Antrag ganz sicher nicht.
Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Als Nächstes erteile ich das Wort dem Abgeordneten Thomas Stephan von der AfD-Fraktion. Das ist seine erste Rede.