Herr Präsident! Werte Kollegen! Wenn Grüne und Linke die Einhaltung von Gesetzen einfordern, klingt das erst einmal seriös – ist es aber nicht. Die Forderung, Grenzkontrollen abzuschaffen, ist zu dieser Zeit die Forderung nach der Aufgabe der nationalen Souveränität, der inneren Sicherheit und damit des Sozialstaates und unseres kulturellen Erbes. „No border, no nation“ – keine Grenze, keine Nation – ist die Losung. Deutschland und Europa werden zu reinen Siedlungsgebieten einer identitätslosen Masse von Menschen, denen man vorschreiben kann, wie sie leben, wie sie sprechen, wie sie denken, was sie essen und trinken.
Ein Beispiel: Die grüne Außenministerin Baerbock hat mit freundlicher Unterstützung der Innenministerin Faeser über 100 NGOs in Pakistan installiert, um Menschen nach Deutschland zu schaffen, wobei Täuschen und Betrügen über Lebenslauf und sexuelle Orientierung als staatliches Handeln an der Tagesordnung war.
Und wie immer muss man nur der Spur des Geldes folgen. Ähnlich wie bei der Klimapolitik ist der Handel mit Menschen ein riesiges Geschäft geworden.
Milliarden um Milliarden werden den Steuerzahlern entwendet und fließen in die Asyl- und Einwanderungsindustrie. Hat der Kolonialismus des 19. Jahrhunderts noch Kolonialwaren gehandelt, handelt der Kolonialismus des 21. Jahrhunderts wieder mit Menschen, mit vermeintlichen Arbeitskräften.
Hier haben sich die Linken und Grünen längst mit den Islamisten auf unseren Straßen draußen vereinigt.
Zusammen pflegen sie einen Migrationsfetisch; denn Migranten dienen ihnen als Ersatzproletariat,
als Mittel zum Zweck der Implementierung ihrer linken Weltanschauung. Wohin das führt, hat man beispielhaft letzten Sonntag in Paris gesehen. Was ein fröhliches Fußballfest sein sollte, war eine gewalttätige Machtdemonstration des Islamismus.
Willkommen in Ihrem neuen Europa!
Meine Damen und Herren, sowohl das europäische als auch das deutsche Asylrecht sind völlig aus der Zeit gefallen und können die Probleme unserer Zeit nicht lösen.
Asylrecht ist als Individualrecht für Einzelfälle angelegt. Wir leben jedoch in einer Zeit der Bevölkerungsexplosion in Asien und Afrika, der Armutsmigration und der zunehmenden Islamisierung und der damit verbundenen hybriden Kriegsführung gegen alles, was europäisch, westlich und weiß ist.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem wenig repräsentativen Fall entschieden, dass die Zurückweisung an der polnischen Grenze rechtswidrig war. Die Notlage nach Artikel 72 AEUV sei keine Rechtsgrundlage für die Zurückweisung. Vielmehr sei im Rahmen der Dublin-Verordnung zu prüfen, welches EU-Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Wenig überraschend; denn der EuGH hat die Notlage als Rechtsgrundlage längst kassiert, und ich hatte Sie mehrfach, zuletzt in meiner Rede vom 16.05., darauf hingewiesen, dass diese Notlage ohne gute Begründung auch vor deutschen Gerichten keinen Bestand haben wird. So ist es leider geschehen. Grüne und Linke sind begeistert; die SPD feiert das Urteil wahrscheinlich heimlich. Diese Entscheidung hat sich die Union jedoch selbst zuzuschreiben.
Regierungshandeln muss juristisch nachvollziehbar sein. Die Union hat sich seit 2024 auf die Notlage nach Artikel 72 AEUV als Rechtsgrundlage für Grenzkontrollen und -schließungen versteift – eine juristische Sackgasse. Sicher befinden wir uns in einer Notlage in Fragen der Sicherheit, der Überlastung unserer Kommunen und Infrastrukturen und angesichts der Unmöglichkeit, diese Massen von Menschen aus kulturfernen Ländern zu integrieren. Aber es wäre an Merkel gewesen, diese Notlage 2015 auszurufen. Stattdessen hat sie mit der Grenzöffnung die Büchse der Pandora geöffnet.
Daher muss eine Grenzschließung auf eine juristisch saubere Grundlage gestellt werden. Rechtsgrundlage ist die im Grundgesetz festgelegte souveräne demokratische Staatlichkeit Deutschlands. Weder darf diese Eingriffen der EU zugänglich sein, noch darf unsere Souveränität vom EuGH überprüft werden. Hier gilt es auch, unserem Bundesverfassungsgericht als letzter Instanz unserer Souveränität den Rücken zu stärken. Wir müssen entscheiden dürfen, wer in unser Land kommt. Dafür steht unsere Verfassung, dafür steht § 18 Asylgesetz.
Und hier ist keine Hilfe vom Europäischen Gerichtshof zu erwarten. Denn dem EuGH ist der EU-Vertrag als einzige gültige Rechtsgrundlage völlig egal; das hat der EuGH mehrfach bewiesen. Nicht umsonst hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle festgestellt, dass der EuGH kollusiv – für Nichtjuristen: unerlaubt zum Nachteil eines Dritten – mit den Institutionen der EU zum Nachteil der Nationalstaaten handelt. Und es ist eben die EU, die auch im Asylrecht gegen ihr eigenes Vertragsrecht, den EU-Vertrag, verstößt.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier hat richtigerweise gefordert, dass wir uns nicht an einer völlig untauglichen Dublin-Verordnung abarbeiten dürfen, sondern uns mit dem Primärrecht befassen müssen.
Das gesamte EU-Asylrecht leitet sich aus dem EU-Vertrag ab. Dort heißt es in Artikel 3 Absatz 2 – das habe ich mehrfach ausgeführt –, dass die EU im Gegenzug zu den offenen Binnengrenzen, die wir alle – ja, wir alle – wollen, unter anderem die Außengrenzen zu schützen und ein wirksames Asylsystem zu installieren hat. Das ist die rechtliche Vertragsbedingung aufseiten der EU. Und hier versagt die EU auf ganzer Linie. Solange die EU die Außengrenzen nicht schützen kann oder will und kein wirksames Asylrecht installieren kann oder will, müssen wir zwingend deutsches Recht anwenden, um unsere Grenzen zu schützen, so wie es unsere Verfassung vorsieht.
Wenn die Union angesichts der aktuellen Lage eine Änderung der Rechtsprechung erreichen will, muss sie der Justiz eben auch solche klaren politischen Ansagen und Vorgaben an die Hand geben. Wenn die Union dringend notwendige Gesetzesänderungen auf den Weg bringen will, sei es in Deutschland oder der EU, geht das – das muss ich Ihnen leider sagen – nur mit der AfD. Das Votum der Wähler hierzu bei der Bundestagswahl war jedenfalls eindeutig. Da haben die Wähler wohl das letzte Mal den Wahlversprechen des Kanzlers geglaubt.
Noch haben wir die Entscheidung in der Hand, ob wir den Weg der Aufklärung, den Weg der europäischen und deutschen Kultur gehen und unsere freiheitlich-demokratischen Werte bewahren wollen oder uns fremden Kulturen unterwerfen. Die AfD jedenfalls steht ein für unsere Kinder, für unsere Enkel, für unsere Kultur, für unser Vaterland.
Glück auf!
Vielen Dank. – Die nächste Rede hält Sebastian Fiedler für die Fraktion der SPD.